FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

Freitag, der 1. Januar 2021: An diesem Tag sollte das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Fondsvermittler auf die Bafin eigent- lich in Kraft treten. Aber dazu wird es höchstwahrscheinlich nicht kommen. Das wird nichts mehr Das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagen- vermittler auf die Bafin liegt auf Eis. Berliner Politiker gehen nicht mehr davon aus, dass es pünktlich in Kraft treten wird. H ängepartie“ oder „auf Eis gelegt“: So antworten derzeit Berliner Finanz- politiker, wenn sie nach dem Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über 34f-Vermitt- ler und 34h-Berater auf die Bafin gefragt werden. Die Formulierungen treffen die Sachlage sehr genau. Beratungen zu dem als Großprojekt der laufenden Legislatur- periode geplanten Gesetz finden nicht statt. Der Entwurf steht bis zum Jahresende weder auf der Tagesordnung für die Sitz- ungen des Bundesfinanzausschusses noch kommt er im Zeitplan des Bundesminis- teriums der Finanzen vor. Dass das Regelwerk wie eigentlich vorge- sehen am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird, glaubt mittlerweile niemand mehr. Stattdessen werden erste Zweifel daran laut, dass es vor den Bundestagswahlen im nächsten Herbst überhaupt noch einmal auf die Tagesordnung kommt. Und ob die Aufsichtsübertragung noch Thema sein wird, wenn die Karten im politischen Ber- lin neu gemischt sind, ist völlig ungewiss. Dabei hatten die Koalitionsparteien bei dem Plan, Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeord- nung (GewO) und Honorar-Finanzanla- genberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO unter die Kontrolle der Finanz- aufsicht zu stellen, lang an einem Strang gezogen. Trotz massiver Kritik von Bran- chenverbänden wichen sie von dem im März 2018 im Koalitionsvertrag festge- schriebenen Gesetzesvorhaben keinen Mil- limeter ab. Im Sommer 2019 präsentierten sie ein Eckpunktepapier, im Dezember lie- ßen sie einen Referentenentwurf folgen. Union schert aus Diesen sollte das Bundeskabinett im Februar 2020 absegnen, doch kurz zuvor scherte die CDU/CSU plötzlich aus. Die Union stehe nicht mehr geschlossen hinter den aktuellen Plänen, machte der CDU- Abgeordnete Carsten Brodesser in einer Plenarsitzung des Bundestages deutlich. Ei- ne schrittweise Übertragung der Aufsichts- kompetenz auf die Bafin, wie sie im Koa- litionsvertrag vereinbart wurde, solle sich auf die Einhaltung des Prüfungskatalogs der dezentralen Behörden beschränken, so sein Vorschlag. Die operative Aufsicht über das Vermittlungsgeschäft könne bei den Industrie- und Handelskammern (IHKen) sowie den Gewerbeämtern verbleiben. Die Hängepartie beginnt Damit beginnt die große Hängepartie. Zwar winkt das Bundeskabinett den Refe- rentenentwurf am 11. März durch. Die Koalitionspartner finden in Sachen Bafin- Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Bera- ter aber nicht mehr zusammen. Die Kritik des Nationalen Normenkontrollrates, der die Notwendigkeit der Aufsichtsübertra- » Es besteht jetzt eine gute Chance, dieses Gesetz ein für alle Mal zu beerdigen. « Katja Hessel, FDP, Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag STEUER & RECHT Bafin-Aufsicht FOTO: © MICHAEL MÖLLER | STOCK.ADOBE.COM, TIM FLAVOR (2) 412 fondsprofessionell.de 4/2020

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