FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

gung nicht als ausreichend belegt sieht, und die Empfehlung des Wirtschaftsaus- schusses im Bundesrat, das geplante Regel- werk in seiner aktuellen Form ganz abzu- lehnen, fruchten bei der SPD nicht. Der Entwurf passiert den Bundesrat, der der Regierung allerdings aufgibt, die veran- schlagten Kosten, den Personalbedarf sowie die Möglichkeit eines zweistufigen Modells mit Beteiligung der Bafin und der IHKen zu prüfen. So steht der Gesetzentwurf denn auch zur Beratung auf der Agenda für die letzte Sitzung des Finanzausschusses im Bundestag vor der Sommerpause An- fang Juli. Doch dann wird der Punkt kurz vor knapp gestrichen. Die Union hat einen modifizierten Vor- schlag unterbreitet, der einen Kontroll- wechsel in Etappen vorsieht. Demnach sol- len zunächst nur die gut 5.700 34f-Vermitt- ler zur Bafin wechseln, die Vermögensanla- gen vertreiben. Die übrigen 34fler sollen vorerst unter der Aufsicht der IHKen blei- ben. Doch SPD und Union müssten sich für eine Beratung im Finanzausschuss und eine Beschlussempfehlung auf eine ge- meinsame Linie einigen, was nicht gelingt. So verschwindet das Großprojekt Aufsichts- wechsel von der Tagesordnung des Finanz- ausschusses – und ist dort bisher auch nicht wieder aufgetaucht. Vielleicht erst 2023 Dabei wird es aller Wahrscheinlichkeit nach auch erst einmal bleiben. „Es gibt gegenwärtig keine Beratungen, es steht auch kein Zeitplan fest“, sagt Lothar Bin- ding, finanzpolitischer Sprecher der SPD. „Ich gehe nicht davon aus, dass das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird“, erklärt er. Die SPD habe zwar bereits Vorschläge unterbreitet, die Über- tragung der Aufsicht 2022 oder gar erst 2023 stufenweise umzusetzen. „Aber das sind Vorschläge, wie gesagt, es gibt derzeit keine Beratungen“, sagt Binding. Auch die CDU/CSU rechnet nicht mehr mit einem Inkrafttreten gemäß dem ur- sprünglichen Zeitplan. Die SPD habe auf den Vorschlag der Union für einen Kon- trollwechsel in Etappen bislang nicht rea- giert, ist aus dem Büro von Carsten Brodes- ser zu hören. Auch Antje Tillmann (CDU) sieht kein Fortkommen. „Wir haben mit unserem Koalitionspartner noch keine Einigung erzielt. Deshalb können wir das Gesetzgebungsverfahren derzeit nicht ab- schließen“, berichtet die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion. „Ich gehe aber davon aus, dass der 1. Januar 2021 für eine Übertragung der Aufsicht ohnehin nicht mehr zu schaffen sein wird.“ Das Projekt Aufsichtsübertragung liege „auf Eis“, erklärt Fabio de Masi, finanzpoli- tischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag. „Da sich die Koalitionäre unei- nig sind, steht der Entwurf in der Vorha- benplanung des Finanzausschusses immer noch unter ‚noch abzuschließende Gesetz- entwürfe‘“, berichtet er. „Es gibt weder einen Zeitplan noch eine weitere Terminie- rung“, so de Masi. Da die Bundestagswahl näher rückt, erscheine es fraglich, ob man vorher überhaupt noch eine Verabschie- dung und eine Umsetzung des Gesetzes anstrebt. „Eher hat man den Eindruck, dass insbesondere die Union den Entwurf mit Auslaufen der Legislaturperiode gern ‚ver- schwinden lassen‘ würde“, so de Masi. Frühestens am 16. Dezember Die Vorsitzende des Finanzausschusses Katja Hessel (FDP) ist sich relativ sicher, dass ein Gesetz zur Übertragung der Auf- sicht über 34ler und 34ler auf die Bafin we- der in diesem noch im nächsten Jahr das Licht der Welt erblicken wird. „Der frühes- te Zeitpunkt, zu dem der Entwurf 2020 noch auf die Tagesordnung des Finanzaus- schusses kommen könnte, wäre der 16. De- zember“, sagt sie. Um am 1. Januar 2021 in Kraft treten zu können, müsste das Gesetz am 17. Dezember den Bundestag und einen Tag später den Bundesrat passieren. „Dafür sehe ich eine Wahrscheinlichkeit von maximal einem Prozent“, so Hessel. „Ich glaube auch nicht, dass vor dem Hintergrund des Wirecard-Skandals und einer eventuellen Bafin-Reform jemand auf die Idee kommt, sich mit diesem Entwurf noch einmal zu beschäftigen“, sagt Hessel. Ihr kommt das zupass: „Es besteht jetzt eine gute Chance, dieses Gesetz ein für alle Mal zu beerdigen.“ ANDREA MARTENS FP Antje Tillmann, CDU: „Wir haben noch keine Einigung erzielt. Deshalb können wir das Gesetz- gebungsverfahren derzeit nicht abschließen.“ Lothar Binding, SPD: „Ich gehe nicht davon, dass das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten wird.“ fondsprofessionell.de 4/2020 413

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