FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

Mit oder ohne? Einige Fondsplattformen verlangen bei jedem Vermittlerwechsel inzwischen eine Kundenunterschrift. Für Makler, die unbetreute Investmentbestände verkaufen wollen, ist das eine echte Hürde. E s ist eine schwierige Entscheidung, die ein Finanzanlagenvermittler am Ende seines Berufslebens fällen muss: Versuche ich, meinen Bestand zu verkaufen – oder lasse ich ihn weiterlaufen? Ähnlich ergeht es einem Versicherungsmakler, der hin und wieder Fonds vermittelt, die Investment- sparte aber eher als Randgeschäft begreift: Lohnt es sich, die 34f-Erlaubnis zu behal- ten? Oder ziehe ich einen Schlussstrich und konzentriere mich auf Versicherungen? Viele Vermittler schieben diese Entschei- dung vor sich her. Das muss nichts mit Entscheidungsschwäche zu tun haben, son- dern kann einem rationalen Kalkül folgen: Selbst wer keine Fonds mehr vermittelt, erhält aus seinem Bestand eine mitunter ansehnliche Vertriebsfolgeprovision – für die er de facto nichts tun muss. Daher kann es sich durchaus lohnen, mit dem Bestandsverkauf noch ein Jahr zu warten. Und noch ein Jahr. Und noch eines … Doch diese Denke kann gefährlich wer- den. Zum einen schmilzt der Wert des Bestands, je länger er unbetreut ist. Zum anderen – und das ist vielleicht der wichti- gere Grund – könnte der Datenschutz den Vermittlern einen Strich durch die Rech- nung machen. Darauf weist Michael Pod- sada hin, Geschäftsführer der Fonds- und Vorsorgeberatung Remi5 aus Meerbusch. Er hat beobachtet, dass die Fondsplattfor- men zunehmend von jedem einzelnen Kunden ein unterschriebenes Formular verlangen, bevor sie ihn auf einen anderen Vermittler umschlüsseln. „Bei einem hoch- wertigen Bestand ist das kein Problem, da bespricht der Berater seine Nachfolge- lösung ohnehin mit jedem Kunden. Doch der Verkauf von unbetreuten Kleinstbestän- den wird dadurch ungemein erschwert.“ Zu lange gewartet Als jüngstes Beispiel nennt Podsada Franklin Templeton. Der Fondsanbieter unterhält nach wie vor eine Lagerstelle in Luxemburg. Heute spielt sie im freien Ver- trieb keine große Rolle mehr, doch vor 20 Jahren, zu den Blütezeiten des Templeton Growth Fund, sah das anders aus. „Seit einigen Monaten nimmt Franklin Temple- ton einen Vermittlerwechsel nur noch mit Unterschrift vor“, sagt Podsada. „Ich kenne einen 80-jährigen Berater, der seit drei Jahren überlegt, ob er seinen Templeton- Bestand verkauft. Bis vor Kurzem wäre das kein Problem gewesen, jetzt hat er viel Arbeit damit.“ Außerdem sei fraglich, wie viele Kunden letztlich ihre Zustimmung zum Vermittlerwechsel erteilen – die meis- ten haben ja seit vielen Jahren nichts mehr von ihrem Berater gehört. Podsada vermutet, dass weitere Fonds- plattformen diesem Beispiel mit Verweis auf den Datenschutz folgen könnten, und rät verkaufswilligen Vermittlern zum Han- deln. Ganz uneigennützig ist dieser Appell freilich nicht: Podsada hat ein Geschäfts- » Bei einem Vermittler- wechsel müssen wir auf dem Einverständnis der Endkunden bestehen. « Alexander Lehmann, Fondskonzept Depotbanken und Maklerpools gehen sehr unterschiedlich mit der Frage um, ob ein Endkunde aus Datenschutz- gründen sein explizites Einverständnis zu einem Vermittlerwechsel geben muss oder nicht. VERTRIEB & PRAXIS Bestandsverkauf 292 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © RIDO | STOCK.ADOBE.COM

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