FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

standsplanung und der Generationenbera- tung ein großes Expertennetzwerk mit Steuerfachleuten und Juristen. Tipp aus der Praxis Volker Reichardt hat einen Rat: „Bevor ich einen Experten aus dem Netzwerk der Sparkasse zurate ziehe, frage ich zunächst einmal immer den Kunden, ob er am liebsten von seinem Steuerberater oder An- walt betreut werden möchte, falls eine ent- sprechende Dienstleistung in Anspruch ge- nommen werden muss“, sagt er. Schließlich möchte Reichardt nicht riskieren, dass sich ein Experte, der dem Kunden seit vielen Jahren zur Seite steht, ausgebootet fühlt. Erbschaftsplaner, die gerade erst in den Be- ruf einsteigen, können auf diese Art außer- dem beginnen, ihr Netzwerk aufzubauen. „Ob Estate Planner bei ihrer Tätigkeit auch Finanzprodukte verkaufen sollten, se- hen Experten unterschiedlich“, sagt Tilmes. Er selbst findet: Warum nicht? Rechtlich ist das zumindest kein Problem. Viele Banken und Sparkassen trennen hier aber strikt. Volker Reichardt etwa schaltet einen Kolle- gen aus dem Private Banking ein,wenn ein Produktkauf notwendig erscheint. Er erhält bei der Sparkasse Düsseldorf auch keinerlei Provisionen für seine Leistungen im Estate Planning, sondern ein Fixum. Enges Vertrauensverhältnis „Ich sehe die Vorteile von Estate Plan- ning ohnehin nicht in einem kurzfristigen Zusatzverdienst“, sagt Reichardt. Viel wich- tiger ist ihm, einen tiefen Einblick in die Vermögens- und Familienstrukturen seiner Kunden zu erhalten. Durch das enge Ver- trauensverhältnis, das sich nach und nach aufbaut, wenden sich die Erben später oft mit Fragen an ihn. Und sie bleiben ihm treu, wenn sie sich selbst in Sachen Ver- mögen beraten lassen möchten. „Das Schöne am Estate Planning ist, dass man heute die Generation von morgen an sich binden kann“, sagt Reichardt. So werden die Kinder der Klientel nicht erst Kunden, wenn sie eines Tages selbst ihren 60. Geburtstag feiern. DETLEF POHL, ANDREA MARTENS FP » Eine Nachlassplanung ist meist nicht mit einigen wenigen Gesprächen erledigt. « Volker Reichardt, Sparkasse Düsseldorf Vereine, Kontakte und Zertifikate für Estate Planner Für Nachlassplaner ist es wertvoll, auf ein Expertennetzwerk zurückgreifen zu können. Dazu gehören Fachanwälte für Erbrecht und Steuerberater ebenso wie Anlageberater, Vermögensverwalter, andere Estate Planner und Testa- mentsvollstrecker. Gute Kontakte bieten unter anderem die folgenden Vereine, die Estate Planner, Generationenberater und Testamentsvollstrecker zum Teil auch zertifizieren. Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT): Mitglieder des 1997 gegründeten Vereins sind unter anderem Testamentsvollstrecker, Fachanwälte und Bankberater. Die AGT zertifiziert Testamentsvollstrecker bei Nachweis theoretischer und praktischer Kenntnisse. Bedingungen: mindestens zwei Jahre Tätigkeit unter anderem als Jurist, Steuer- berater, Estate Planner (CEP), drei Testamentsvollstreckungen. Zertifizierungs- lehrgang und Prüfung beim Kölner Anbieter Fachseminare von Fürstenberg. Kosten: 1.590 Euro zzgl. MwSt. www.agt.de Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DEVD): Der Verein mit Sitz im badischen Angelbachtal besteht seit 1995. Mitglieder sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger. www.erbrecht.de Financial Planning Standards Board e. V. (FPSB): Das FPSB besteht seit 1997. Hier sind zertifizierte Finanzplaner (Certified Financial Planner, CFP) und Estate Planner (Certified Foundation and Estate Planner, CEFP) zusam- mengeschlossen. Das FPSB zertifiziert Estate Planner, die ihre Ausbildung bei der EBS Finanzakademie oder der Frankfurt School of Finance and Management absolviert haben. Voraussetzungen: Mitgliedschaft im FPSB, Prüfung. Kosten: 300 Euro Aufnahmegebühr, 200 Euro Mit- gliedsbeitrag in dem Jahr, in dem das Zertifikat erworben wird, danach 400 Euro jährlich. www.fpsb.de Verein der Estate Planner Deutschland e. V. (VEPD): Der VEPD wurde 2001 gegründet. Zu seinen Mitgliedern zählen Estate Planner, Bankberater, freie Finanzberater, Steuerberater und Rechts- anwälte. Der VEPD zertifiziert Generationenberater und Estate Planner, die ihre Ausbildung beim Gene Fachinstitut für Vermögens- und Unterneh- mensnachfolge absolviert haben. Voraussetzungen: Mitgliedschaft im VEPD, umfangreiche Praxiserfahrung, die anhand von klar dokumentierten Fällen nachgewiesen werden muss. Kosten: 200 Euro Aufnahmegebühr, 200 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr (entfällt im Jahr der Aufnahme), 250 Euro Prüfungs- gebühr. www.vepd.de € € € € € € SPEZIAL | VERERBEN & VERSCHENKEN Berufsbild | Ruhestandsplaner | Estate Planner 318 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © SPARKASSE DÜSSELDORF

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