FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

Neue Kinder, neue Eltern Eine Adoption unter Erwachsenen kann die Familienbande stärken. Daneben ergeben sich auch interessante Aspekte mit Blick auf die Erbschaftsteuer. Was dabei zu beachten ist. A doptiert als Erwachsener? Auf den ersten Blick wirkt das sehr unge- wöhnlich. Doch es gibt prominente Bei- spiele, die zeigen, dass das gar nicht so sel- ten vorkommt: So wurde Starkoch Alfons Schuhbeck im Erwachsenenalter adoptiert, ebenso Frédéric Prinz von Anhalt, Herzog zu Sachsen und Westfalen, Graf von Askanien. Der Adelige selbst adoptierte kurzerhand vier junge Män- ner, die dadurch zu Prinzen wurden. Auch der bekannte Jurist Stephan Holthoff-Pförtner, aktuell Minister des Landes Nordrhein-Westfalen,wurde als Erwachsener adoptiert – und adop- tierte selbst seinen Anwaltskollegen Georg Scheid. Kein Wunder also, dass sich seine Kanzlei eine gewisse Expertise auf diesem Gebiet erarbeitet hat. „Wir begleiten im Schnitt fünf Erwachsenen- Adoptionen pro Jahr, bisher mit 100 Pro- zent Erfolgsquote“, erklärt Thomas Hermes, Rechtsanwalt und Notar in Holthoff-Pfört- ners Essener Kanzlei. Im Jahr 2019 gab es in Deutschland 3.744 Adoptionen, darun- ter etwa 50 Erwachsenen-Adoptionen. Wissen sollte man, dass es eine „starke“ und eine „schwache“Adoption gibt, wobei es bei Erwachsenen üblicherweise zur schwachen Adoption kommt. Hier erhält der oder die Angenommene ein oder zwei zusätzliche Elternteile, behält aber die leib- lichen Eltern. Das bedeutet, dass man nach einer schwachen Adoption bis zu vier Elternteile haben kann – mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus einer Eltern- Kind-Beziehung ergeben. Diese umfassen sowohl den Anspruch auf den Pflichtteil beziehungsweise den Nachlass als auch die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Eltern. Bei der starken Adoption hingegen wird die verwandtschaftliche Beziehung zu den leiblichen Eltern aufgelöst, wodurch dann auch die entsprechenden Erb- und Unterhaltsrechte sowie -pflichten entfallen. Diese Variante wird im Regelfall bei der Adoptionen von Kindern gewählt. Eltern-Kind-Verhältnis Aber kann jeder einfach so einen anderen Erwachsenen adoptieren? Nein. Die wichtigste Voraussetzung ist eine enge, familienähnliche Bindung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1767 Abs. 1) heißt es: „Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und demAnzunehmenden ein Eltern- Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.“ Hermes erklärt, was das heißt: „Ein El- tern-Kind-Verhältnis liegt vor, wenn eine unbedingte, auf Dauer ausgelegte Bereit- schaft zum gegenseitigen Einstand gegeben ist, die weit über eine persönliche Freund- schaft hinausgeht. Dass man beispielsweise Kann jeder einfach so einen anderen Erwachsenen adoptieren? Nein. Die wichtigste Voraussetzung ist eine enge, familienähnliche Bindung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich ein eigener Paragraf dazu. 3.744 Adoptionen gab es im Jahr 2019 in Deutschland. Quelle:StatistischesBundesamt SPEZIAL | VERERBEN & VERSCHENKEN Erwachsenen-Adoption 336 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © TANJA ESSER | STOCK.ADOBE.COM, ATTNO | STOCK.ADOBE.COM, CHRISTIAN NIELINGER

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