FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2022

Gut gerüstet Beamte benötigen speziellen Schutz, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Dienstunfähigkeit. Bei diesem Thema herrscht viel Unsicherheit. Zwei Spezialmakler geben Auskunft. I n Deutschland arbeiten 1,7 Millionen Beamte. Als Staatsdiener genießen sie Vorzüge, die sie von anderen Berufsgrup- pen unterscheiden, etwa eine lebenslange Anstellung und eine festgelegte Besoldung mit Beförderungs- und Pensionsberechti- gung. Außerdem beteiligt sich der Dienst- herr an den Krankheitskosten (Beihilfe) – ein Punkt, an dem Makler bei der Bera- tung gut ansetzen können (siehe FONDS professionell 2/2021, Seite 262). Nicht minder wichtig ist die Beschäfti- gung mit dem Thema Dienstunfähigkeit als Invaliditätsvorsorge.Hintergrund: Beam- te bekommen bei vorzeitigemAusscheiden aus gesundheitlichen Gründen je nach Alter ein Ruhegehalt zwischen 35 Prozent des eigenen Anspruchs und 71,75 Prozent als maximalem Versorgungsanspruch nach 40 Dienstjahren. „Da klafft eine Lücke von mindestens 28,25 Prozent bis 65 Prozent, denn nur rund 35 Prozent des Anspruchs gelten als Mindestversorgung und sind Beamten auf Lebenszeit sicher“, sagt Philip Wenzel vom Versicherungsmakler BSC in Kronach, der sich als Experte für Arbeits- kraftabsicherung auf die Zielgruppe Beam- te spezialisiert hat und auch mit dem End- kundenportal Worksurance.de aktiv ist. Eine Berufsunfähigkeits-Police (BU) mit guten Bedingungen ist in aller Regel die richtige Lösung. „Ein dienstunfähiger Beamter ist aber nicht unbedingt auch schon berufsunfähig“, stellt Wenzel klar. Es komme beispielsweise vor, dass der Beamte wegen Dienstunfähigkeit (DU) in den Ruhestand versetzt werde, weil die Behörde damit Geld spare, aber der BU-Versicherer nicht zahlen wolle, weil er ihn noch für berufsfähig halte. Beamte sollten daher bei der Wahl der BU-Police darauf achten, dass auch bei DU geleistet wird. Spezielle Klauseln In Deutschland gibt es nicht viele BU- Versicherer, die spezielle DU-Klauseln für Beamte in ihren Tarifen vorsehen. Die An- gebote unterscheiden sich imDetail erheb- lich. „Das beginnt schon bei der Bezeich- nung der DU-Klausel und hat ganz prakti- sche Folgen für den Versicherten“, berichtet Versicherungsmakler Dirk Gärtner aus Berlin, der sich mit seinem Unternehmen Beamten Circle auf die Zielgruppe der Staatsdiener spezialisiert hat. „Echt“ bedeutet: Die Versetzung in den Ruhestand und ein Amtsarztzeugnis, dass ausschließlich medizinische Gründe dafür Ursache sind, reichen als Nachweis der Dienstunfähigkeit für den Versicherer aus. „Dann muss der Versicherer zahlen und kann nichts nachprüfen“, berichtet Wenzel, der schon mehrfach marktbreit BU-Bedin- gungen und zusätzliche DU-Klauseln ver- glichen hat (siehe Tabelle nächste Seite). Anders bei einer „unechten“ DU-Klausel. Da behält sich der Versicherer ein eigenes Prüfrecht vor (wie bei einer BU), hat aber Was, wenn ein Polizist wegen eines Diabetes keine Dienstwaffe mehr tragen darf? Die „Polizeivollzugs- klausel“ schützt bei Dienstunfähigkeit vor einer Umschulung in einen ande- ren Beruf des öffentlichen Dienstes. 88 % der Beamten versichern eine BU-Monats- rente zwischen 500 und 1.500 Euro. Quelle:Morgen&Morgen FONDS & VERSICHERUNG Dienstunfähigkeitsversicherung 282 fondsprofessionell.de 1/2022 FOTOS: © SVEN GRUNDMANN | STOCK.ADOBE.COM; DORIS KÖHLER

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