FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022

Der Fiskus kassiert mit Die Besteuerung sollten Berater bei der Produktauswahl von Anfang an mitberücksichtigen. Fondspolicen gelten landläufig als steuergünstig, doch der Teufel steckt im Detail. B ei der Beratung zur Altersvorsorge werden häufig Wirkungen vergessen, die erst Jahrzehnte später praktische Be- deutung für den Kunden bekommen: die Abzüge im Alter. Grundsätzlich können je nach Krankenversicherungsstatus auch bei Rentnern Sozialversicherungsbeiträge an- fallen (siehe FONDS professionell 1/2020, Seite 430). Das Finanzamt langt bei Alters- einkünften ebenfalls kräftig zu. Seit 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft ist, wird nicht nur die gesetzliche Rente zuneh- mend besteuert, sondern auch die private Basisrente, die betriebliche Altersversor- gung und private Vorsorgeleistungen wie Kapitalversicherungen (siehe FONDS pro- fessionell 2/2020, Seite 430). Makler sollten sich vor dem Abschluss einer Fondspolice zudem mit den steuer- lichen Wirkungen beim Kunden befassen, die bereits in der Ansparphase greifen. „Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung muss der Versicherte während der gesam- ten Ansparphase keine Steuern zahlen“, heißt es in einer Kundeninformation von Union Investment. Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge sowie der Sparerpausch- betrag werden durch die Police ebenfalls nicht belastet. Beiträge können jedoch nicht steuerlich geltend gemacht werden und sind meist auch nicht als Sonderaus- gaben ansetzbar. Ausnahme: Beiträge zur fondsgebundenen Riester- oder Basisrente. Ein großer Vorteil des Versicherungs- mantels in der Ansparphase: Während der Laufzeit sind Erträge nicht zu versteuern, sie bleiben also im Gegensatz zur Direkt- anlage in Fonds von der Abgeltungsteuer verschont. Allerdings können Direktanle- ger durch die Teilfreistellung der laufenden Erträge von der Abgeltungsteuer den Nach- teil oft nahezu wettmachen – außer bei rei- nen Zinsfonds. Eingeschlossen bei dieser Steuerfreiheit der Fondspolice sind Erträge, die bei einem Fondswechsel erzielt werden. Dagegen muss ein Direktanleger diese Erträge versteuern. Auch bei Fondssparplä- nen gilt: Wird der Fonds oft ausgetauscht, bleibt er steuerlich hinter der Police zurück. Für einen fairen Vergleich müssten aller- dings die oft höheren Kosten des Versiche- rungsmantels berücksichtigt werden. Auszahlung Eine fondsgebundene Versicherung kann man sich auf einen Schlag auszahlen lassen (Kapitalabfindung) oder die Versi- cherungssumme lebenslang verrenten. Die Entscheidung hat unterschiedliche Steuer- wirkungen. Bei Kapitalabfindung müssen letztlich zumeist nur 50 Prozent der erwirt- schafteten Erträge versteuert werden. Vom Versicherer wird zwar zunächst Kapital- ertragsteuer auf den kompletten Ertrag zuzüglich Solidaritätszuschlag und gege- benenfalls Kirchensteuer einbehalten. Die » Wenn alle Voraus- setzungen erfüllt sind, ergeben sich bei Fonds- policen nennenswerte Steuervorteile. « Bastian Kunkel, VMK Versicherungsmakler Mit Fondspolicen lassen sich inter- essante Steuervorteile erreichen. Im Fall der Fälle sollte man sich aller- dings an einen Steuerberater wenden, schon um als Makler nicht seine Kompetenzen zu überschreiten. FONDSPOLICEN SPEZIAL Steuern 282 fondsprofessionell.de 3/2022 FOTO: © MEDIAPARTS | STOCK.ADOBE.COM

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