FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2022

Besserer Durchblick Der Start wurde mehrmals verschoben, doch ab 1. Januar 2023 müssen Asset Manager für ihre Fonds neue Produktinforma- tionsblätter bereitstellen. Was sich ändert. W enn die Verwirrung am größten ist, liegt die Klarheit am nächsten, sa- gen Psychologen. Bei Asset Managern, Ver- mittlern und Anlegern haben in den ver- gangenen vier Jahren die neuen „Beipack- zettel“ für Fonds immer wieder für Verwir- rung gesorgt, die korrekt Basisinformations- blätter (BIBs) heißen. Anfang nächsten Jah- res soll Klarheit in die Sache kommen. Bereits seit Anfang Januar 2018 haben Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) die Basisinformationsblätter für Fonds zu erstellen. So schreibt es ihnen die Ver- ordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment and Insurance Products, kurz: PRIIPs) vor. Aber: Bislang ist dies nur notwendig, wenn Sonderver- mögen für Fondspolicen angeboten wer- den. Für alle übrigen Produkte hat der europäische Gesetzgeber den Gesellschaf- ten eine Übergangsfrist eingeräumt. Nachdem der Starttermin mehrmals ver- schoben wurde, ist es am 1. Januar 2023 so weit: Bis dahin müssen die KVGen die PRIIPs-Infoblätter für alle ihre OGAW-Son- dervermögen und Publikums-AIFs parat haben (zu den Besonderheiten bei Alterna- tiven Investmentfonds siehe Seite 234). Dann lösen die BIBs die bisherigen wesent- lichen Anlegerinformationen (Key Infor- mation Documents, KIDs) ab. Umfassende Überarbeitung Für Fondsgesellschaften ist die Erstellung der PRIIPs-BIBs alles andere als simpel. Zwar sind die Infoblätter nichts grund- legend Neues. Die EU-Kommission hat sie aber einer umfassenden Überarbeitung unterzogen, die veränderte Angaben und Berechnungsmethoden erforderlich macht. „Die Umsetzung der PRIIPs-Anforderun- gen war sowohl mit hohen Kosten als auch mit Ressourcenaufwand verbunden“, sagt Carsten Molz, Senior Business Expert Pro- duktmanagement Privatkunden bei Union Investment. „Unter anderem lagen die Herausforderungen in der Methodik und Präsentation der Performanceszenarien sowie in der Darstellung der Kosten“, so Molz.Nun befinde sich Union Investment in der finalen Erstellung der Blätter. Ähnlich sieht es bei Allianz Global Inves- tors (AGI) aus. „Wir arbeiten derzeit an der Finalisierung der Dokumente, haben je- doch den 1. Januar 2023 fest im Blick und werden pünktlich liefern können“, teilt das Haus mit. Die Deka wiederum fand es besonders schwierig, die PRIIPs-Vorgaben für ihre Fonds richtig zu interpretieren. Für Berater wird nun die Interpretation der neuen Angaben in den Infoblättern nicht einfach sein. Daher lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Änderungen (sie- he auch Seite 440). Da ist zum einen die Performancebewer- tung von Fonds. Diese wurde im KID be- kanntlich als Entwicklung in verschiede- nen zurückliegenden Zeiträumen angege- ben. Im überarbeiteten PRIIPs-BIB wird sie – wie schon in der Vorgängerversion – an- hand von vier prognostizierten Zukunfts- szenarien dargestellt. Dabei gehen die Sze- narien von einer günstigen, einer neutralen und einer ungünstigen Performance des Sondervermögens aus, zusätzlich wird ein Stress-Szenario angenommen. „Jedes Szenario wird auf einen Zeitraum von einem Jahr berechnet sowie für die Brille gesputzt, schon ist der Blick wieder klar: Die PRIIPs-Informa- tionsblätter, die ab 2023 für alle OGAW-Fonds und Publikums-AIFs verpflichtend sind, sollen für Anleger mehr Transparenz schaffen. STEUER & RECHT PRIIPS 438 fondsprofessionell.de 4/2022 FOTO: © EDLER VON RABENSTEIN | STOCK.ADOBE.COM

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