FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2026
Zum Thema Kickbacks zieht sich My Life auf den Standpunkt des reinen Pro- duktgebers zurück. „Uns liegen keine Informationen vor, wonach Vermittler von einer Fondsgesellschaft Rückvergü- tungen erhalten“, so Arndt. Kickbacks, die man als Versicherer von der depotführen- den Bank erhält, würden etwa bei „Mylife Invest“ zu 100 Prozent in Form von fonds- individuellen Überschüssen den Kunden- verträgen gutgeschrieben. Deren Höhe weist der Versicherer pro Fonds für den Kunden aus. Alles in allem geht Arndt davon aus, dass sich Nettopolicen und die Vermittlung gegen Honorar parallel zum Provisionssystem weiter etablieren. Transparenter Ausweis Die Lebensversicherung von 1871 (LV 1871) bietet reine Nettopolicen an, die rund 30 Prozent des Altersvorsorgege- schäfts ausmachen. Man gibt den Beratern keine Bedingungen vor. „Wir sind keine Servicegesellschaft und rechnen keine Honorare mit unseren Geschäftspartnern ab“, begründet Thomas Buchholz, der ver- antwortliche Altersvorsorge- und Invest- mentexperte des Versicherers. „Wir arbei- ten ausschließlich mit freienMaklern und mit Mehrfachagenten zusammen, denen wir lediglich das Honorarprodukt zur Verfügung stellen.“ Als Anbieter weise man die Produktkosten transparent aus, sodass jeder Kunde seine individuelle Kos- tenbelastung nachvollziehen könne. Dazu stellt die LV 1871 sowohl absolute als auch prozentuale Kosten übersichtlich dar, ver- spricht Buchholz. Auf die Honorarkosten KDEH PDQ NHLQHQ (LQijXVV Was die Stornoregelung nach Paragraf 99* EHWULȬW VR VWHOOW %XFKKRO] NODU „Der Vermittler haftet uns gegenüber ausschließlich bei Bruttopolicen, da wir im Nettobereich keine Vergütungsverein- EDUXQJ PLW LKP WUHȬHQĺ %HL .LFNEDFNV unterscheidet die LV 1871 nicht zwischen EUXWWR XQG QHWWR 6LH ZHUGHQ YROOVWÌQGLJ in das Kundenportfolio weitergegeben. Die Perspektive von Nettopolicen ordnet %XFKKRO] EHLP.XQGHQQXW]HQ HLQ Ľ*XWH Beratung hat ihre Wertigkeit und ihren Preis, ganz unabhängig davon, wie man die Vergütung nennt; es geht es um den individuellen Beratungsbedarf je nach Kundenbedürfnis.“ Nicht rational Der Großteil der Verbraucher bevorzugt RȬHQEDU %UXWWRWDULIH PLW HLQNDONXOLHUWHQ Provisionen für Vermittler, nur eine Min- GHUKHLW ljQGHW 1HWWRWDULIH RKQH 3URYLVLR - nen interessanter. Das ergab zumindest die Studie „Wert unabhängiger Versiche- rungsberatung“ von Matthias Beenken und Lukas Linnenbrink, letzterer eben- falls Professor an der FH Dortmund. Sie haben 2025 über 2.000 Personen online befragt, die sich zwischen einer Renten- versicherung mit Bruttotarif und einer günstigeren Nettovariante, aber zuzüglich eines Honorars, entscheiden sollten. Die Prämienersparnis über 20 Jahre wurde als Summe genannt, wobei auch unter- schiedlich hohe Honorarhöhen angebo- WHQ ZXUGHQ (UJHEQLV Ľ 3UR]HQW GHU Teilnehmer, die das niedrigste Honorar angeboten bekamen, entschieden sich trotzdem für den teureren Bruttotarif“, VR GLH $XWRUHQ ,KUH (UNOÌUXQJ 'LH (QW - scheidungen der Kunden sind meist nicht ljQDQ]UDWLRQDO VRQGHUQ IROJHQ DQGHUHQ Mustern. 71 Prozent halten es grundsätz- lich für attraktiver, wenn alle Kosten ein- NDONXOLHUW VLQG Ľ2ȬHQNXQGLJ VFKÌW]HQ es die Kunden, erstens Lösungen – also Abschlüsse – zu bekommen, und zwei- tens wollen sie Komplettpreise“, so Been- ken. Das sei für sie transparenter als ein Nebeneinander von Nettotarifprämien und Honorar. „Die Honorar- oder Kostenausgleichs- vereinbarung sollte den Kunden nicht schlechterstellen als eine Bruttopolice, » Makler sind durchaus berechtigt, vergütungs- freie Produkte mit einem Honorar gegenüber dem Privatkunden abzurechnen. « Stephan Michaelis, Rechtsanwalt 280 fondsprofessionell.de 1/2026 FONDS & VERSICHERUNG Lebensversicherung FOTO: © LEON KÜGELER I FONDS PROFESSIONELL I FH DORTMUND, LV 1871 Thomas Buchholz, LV 1871: „Wir sind keine Servicegesellschaft und rechnen keine Honorare mit unseren Geschäftspartnern ab.“ Matthias Beenken, FH Dortmund: „Es darf den Lebensversicherern nicht egal sein, zuwelchen Konditionen ihre Nettopolicen vertriebenwerden.“
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