FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2026

mission vorgeschlagenen Regelungen an verschiedenen Stellen vereinfacht haben. „Dennoch bleibt festzuhalten: Auch in der nun vereinbarten Formwird die RIS nicht dazu beitragen, dass deutlich mehr Klein- anlegerinnen und Kleinanleger die Chan- cen des Kapitalmarktes nutzen“, erklärt der Dachverband der kreditwirtschaftli- chen Spitzenverbände. „Leider ist das neue Regelwerk immer noch zu kompliziert“, sagt auch Jörg Asmussen, Hauptgeschäfts- führer des Gesamtverbandes der Deut- schen Versicherungswirtschaft (GDV). Noch mehr Regulierung Zwar seien die ursprünglichen Vor- schläge im Lauf der Verhandlungen vereinfacht worden. Dennoch gebe es immer noch Regelungen, die kaum nach- vollziehbar seien. „Problematisch ist auch, dass vieles erst nachgelagert in delegier- ten Rechtsakten oder Regulierungsstan- dards der Aufsichtsbehörden geklärt wird. Das führt zu noch mehr Regulierung“, befürchtet Asmussen. Der Bundesverband Deutscher Versi- FKHUXQJVNDXijHXWH %9. EHWUDFKWHW das Ergebnis mit gemischten Gefühlen. „Einerseits freut es uns sehr, dass ein dro- hendes Provisionsverbot endgültig vom Tisch ist“, sagt BVK-Präsident Michael H. +HLQ] 3RVLWLY ljQGHW HU DXFK GLH 9RUJD - EHQ IĞU )LQijXHQFHU GLH YRQ %HUDWHUQ RIW als Konkurrenz gesehen werden. „Dieser Vertriebskanal ist reguliert. Das hatten wir vom BVK im Sinne gleicher Wettbe- werbsbedingungen und zum Schutz der Verbraucher immer gefordert“, so Heinz. Andererseits kritisiert der Verband eine Mehrbelastung, die durch die zusätzlichen Regeln auf die Berater zukomme. Dabei verweist der BVK neben der Geeignet- heitsprüfung auch auf die neuen Preis- Leistungs-Anforderungen, die strengeren Regeln zum Einbehalt von Provisionen und die neuen Informationsblätter für Versicherungsanlageprodukte. „Unsere Beratungsarbeit wird nicht einfacher, son- dern schwerer, komplizierter und regulier- ter“, konstatiert BVK-Hauptgeschäftsfüh- rer Wolfgang Eichele. „Ob das im Sinne des Verbraucherschutzes ist und dem Ziel der EU-Kleinanlegerstrategie entspricht, die breite Masse stärker an den Potenzia- len der Finanzmärkte partizipieren zu las- sen, bezweifeln wir sehr.“ Harte Kritik Hart in die Kritik mit der RIS geht Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI. Aus seiner Sicht verfehlt sie alle Ziele. „Sie bringt keine Kleinanleger an die Kapital- märkte und bringt nur mehr Bürokratie für Aufsicht, Kunden sowie Anbieter. Die globale Wettbewerbsfähigkeit der euro- päischen Finanzwirtschaft wird sie schwä- chen“, prognostiziert Richter. Im Februar hat Kommissionspräsiden- tin Ursula von der Leyen beim EU-Gipfel in Antwerpen angekündigt, noch nicht verabschiedete Gesetzesvorhaben zurück- zuziehen, wenn diese die Wettbewerbs- fähigkeit behindern könnten. Zu diesen Vorhaben sollte die RIS gehören, fordert Richter. Dann wäre nicht nur das Pro- visionsverbot vom Tisch – sondern die ganze Kleinanlegerstrategie. Dass es dazu kommt, darf allerdings als unrealistisch gelten. ANDREA MARTENS FP Der Zeitplan für die EU-Kleinanlegerstrategie Einigung: Nach fast einem Jahr und sechs intensiven Runden haben EU-Kommission, EU- Parlament und der Rat der Europäischen Union die Trilogverhandlungen über die Kleinanleger- strategie (Retail Investment Strategy, RIS) am 18. Dezember 2025 beendet. Mit dem Kompro- miss ist das Regelwerk politisch beschlossen. Bestätigung: DasTrilog-Ergebnismussnoch formal vom Rat und vom Europäischen Parla- ment bestätigt werden. RTS: Derzeit ent- wickeln die Europäische Marktaufsichtsbehörde ESMA und die Europäi- sche Versicherungsauf- sicht EIOPA die technischen Regulierungsstan- dards (Regulatory Technical Standards, RTS). Diese sind entscheidend, umdie übergeordneten neuenRegeln(Level1)indetaillierte,anwendbare Vorschriftenumzusetzen. DieendgültigeFassung wird noch imFrühjahr erwartet. Umsetzung und Inkrafttreten: Nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt müssen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die neuen Vorgaben inklusive der RTS innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umsetzen. 30 Monate nach Veröffentlichung treten die Rege- lungen dann in Kraft. Lediglich die geänderten Regelungen der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (PackagedRetail and Insurance- basedInvestmentProducts,PRIIPs)sollenbereits nach 18Monaten Anwendung finden. 418 fondsprofessionell.de 1/2026 STEUER & RECHT EU-Kleinanlegerstrategie FOTO: © GDV /// ILLUSTRATION: ANTTO | ADOBE.STOCK.COM » Leider ist das neue Regelwerk immer noch zu kompliziert. « Jörg Asmussen, GDV

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