FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2026

Neu trifft alt Bitcoin und andere Krypto-Assets finden sich in immer mehr Anlegerdepots. Der Fiskus fremdelt noch mit solchen Investments. Die Redaktion erklärt, was bei der Steuererklärung zu beachten ist. W er in Bitcoin investiert, braucht starke Nerven. Die Kryptowäh- rung setzte in der Vergangenheit immer PDO ]X +ĆKHQijĞJHQ DQ GLH GDQQ ZLH - der abrupt gestoppt wurden. Im Okto- ber 2025, am Höhepunkt des letzten Hypes, war die Digitaldevise zeitweise fast 125.000 Dollar wert – nur um danach rasant auf unter 70.000 Dollar DE]XVWĞU]HQ 'RFK HV VLQG QLFKW nur solche Schwankungen, die Krypto-Fans Kopf- zerbrechen bereiten: Auch die Steuerregeln sind nicht ohne. Die Redaktion klärt auf. BMF-Schreiben Zum besseren Verständnis muss man wissen, dass LQ 'HXWVFKODQG IĞU Steuerzwecke keine DOOJHPHLQ JĞOWLJH 'Hlj - nition eines Kryptowerts existiert. „Wir haben hierzulande momentan kein eige- nes Krypto-Steuerrecht, sondern nur alte Gesetze, die auf Industrieunternehmen ausgerichtet waren und die nun an die QHXH GLJLWDOH :HOW DQJHSDVVW ZHUGHQ PĞV - sen“, berichtet Mathias Link, Rechtsan- walt, Steuerberater und Partner bei PwC Deutschland. „Die Finanzverwaltung hat auf diese Situation mit einer Verwaltungs- verlautbarung reagiert, dem Schreiben des %XQGHVljQDQ]PLQLVWHULXPV %0) YRP 6. März 2025, das auf Basis des Ertrag- steuerrechts die Besteuerung von Krypto- werten regelt“, ergänzt Rechtsanwalt Frederek Schuska, Senior Manager bei PwC Deutschland. Das ist den Experten ]XIROJH SRVLWLY NDQQ DEHU GD]X IĞKUHQ GDVV )LQDQ]JHULFKWH 7UDQVDNWLRQHQ ĞEHU Kryptowerte anders beurteilen könnten als die Finanzämter. Definitionen 'DV 6FKUHLEHQ GHljQLHUW HLQHQ .U\SWR - wert als „die digitale Darstellung eines Wertes oder eines Rechts, der beziehungs- weise das unter Verwendung der Distribu- WHG /HGJHU 7HFKQRORJLH '/7 RGHU HLQHU ÌKQOLFKHQ 7HFKQRORJLH HOHNWURQLVFK ĞEHU - tragen und gespeichert werden kann“. Daraus folgend gibt es drei verschiede- ne Arten von Kryptowerten, erläutert Schuska: „Erstens Currency- und Pay- ment-Token, typischerweise Bitcoin oder Ethereum, die haupt- VÌFKOLFK IĞU =DKOXQJV - zwecke genutzt wer- den können; zwei- tens Utility-Token, die Nutzungsrechte an Dienstleistungen oder Waren verbrie- fen, sowie drittens Security- Token, die letztlich die digitale Form von Wertpapieren sind.“ Steuerlich gesehen sind Kryptowerte in Privatvermögen „sonstige Wirtschafts- JĞWHUĺ 'DV %0) EHUXIW VLFK GDIĞU LQ seinem Schreiben auf ein Urteil des Bun- GHVljQDQ]KRIV YRP )HEUXDU $] ,; 5 /LQN HUNOÌUW GDVV EHL 6HFXULW\ Token, die eine Aktie abbilden, je nach Ausgestaltung in Abstimmung mit dem )LQDQ]DPW ]X SUĞIHQ LVW RE VWHXHUOLFK HLQ » Wir haben hierzulande momentan kein eigenes Krypto- Steuerrecht, sondern nur alte Gesetze. « Matthias Link, PwC Deutschland Die Grundzüge des Steuerrechts in Deutschlandwurden schon Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt – und gelten nun auch für Investments in Kryptowertewie Bitcoin. 420 fondsprofessionell.de 1/2026 STEUER & RECHT Kryptowerte FOTO: © VOLODYMYR SHEVCHUK | STOCK.ADOBE.COM | BEARBEITET VON FONDS PROFESSIONELL

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