SACHWERTE SPEZIAL, Sonderausgabe 2026
PARTNER-PORTRÄT I m Sommer 2025 brachte das Bundesminis terium der Finanzen mit den Referentenent würfen für das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) und das Standortfördergesetz (StoFöG) zwei zentrale Gesetzesvorhaben für die Fonds- undFinanzindustrie auf denWeg. BeideGesetze sind mittlerweile in Kraft: das StoFöG seit dem 10. Februar 2026, das FRiG seit dem16. April. Die Regelwerke sind eng miteinander ver zahnt, setzen aber unterschiedliche Schwer punkte. Während das StoFöG primär steuer liche und teilweise regulatorische Anreize zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland schafft, dient das FRiG vor allem der Umset zung europarechtlicher Vorgaben, insbesondere der Richtlinien (EU) 2024/927 (AIFMD II) und (EU) 2024/2994. Daneben enthält das FRiG auch rein nationale Anpassungen des Kapitalanlagege setzbuchs (KAGB). Neuerungen für Kreditfonds Inhaltlich knüpft das FRiG an den bereits im Herbst 2024 vorgelegten Entwurf eines Fonds marktstärkungsgesetzes an, der infolge des Zerbrechens der Ampel-Koalition nicht mehr verabschiedet wurde. Mit der nahezu Eins-zu- eins-Umsetzung der AIFMD II werden Wett bewerbsnachteile für deutsche Fondsverwal ter vermieden. Besonders relevant sind die Neuerungen für Kreditfonds, die zwar seit 2016 zulässig, bislang aber aufgrund stren ger aufsichts- und steuerrechtlicher Vorgaben praktisch kaum genutzt wurden. Das StoFöG hat bereits steuerliche Wettbewerbsfähigkeit hergestellt; das FRiG flankiert dies nun auf sichtsrechtlich. Zentrales Element des FRiG sind zudem neue Anforderungen an Liquiditätsmanagementin strumente (LMTs). § 30aKAGBverpflichtet Kapi talverwaltungsgesellschaften, für jedes Invest mentvermögen mindestens zwei geeignete LMTs vorzusehen; bei Geldmarktfonds genügt eines. Für Publikumsfonds und Spezial-AIFs ist diese Verpflichtung neu. Die zulässigen LMTs ergeben sich aus den einschlägigen Anhängen der OGAW- und AIFM-Richtlinien und umfassen u. a. Rücknahmebeschränkungen, SwingPricing und Sachauskehr. Die KVG muss hierzu geeig nete Strategien festlegen und die LMTs in den Fondsbedingungen verankern. Offene Investment AG Darüber hinaus setzt das FRiG weitere europa rechtliche Vorgaben um – etwa zu Auslagerun gen, Rücknahmen, Sachauskehr undAbspaltun gen illiquider Vermögensgegenstände – sowie nationale Änderungen wie die Erweiterung der Produktpalette. So entfällt § 91 Abs. 3KAGB, wodurch offene Immobilien- und Infrastruktur fonds auch in der Rechtsform der offenen Investment-AG möglich werden, wenngleich die praktische Relevanz fraglich sein wird. Anders zu beurteilen ist das beim geschlos senen Sondervermögen, das künftig auch für geschlossene Publikums-AIFs – und damit perspektivisch für ELTIFs – zur Verfügung steht. Insgesamt setzt das FRiG fort, was mit dem StoFöG begonnen wurde: Die aufsichtsrecht lichen Rahmenbedingungen machen den Fondsstandort Deutschland international wett bewerbsfähiger. Für Private-Market-Fonds ist der gesetzgeberische Doppelpack daher ein positives Signal. Doppelwumms für deutsche Fonds Seit April entfaltet das FRiG seineWirkung. Gemeinsammit demamJahresanfang bereits verabschiedeten StoFöGmacht es den deutschen Fondsstandort konkur renzfähig. Daszahlesich insbesonderebei Private-Market-Fondsaus, erklärtRobert Guzialowski, Leiter BusinessDevelopment Real Assets bei der HANSAINVEST. Kontakt HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Kapstadtring 8, 22297 Hamburg, Germany Besucheradresse: Überseering 10a, 22297 Hamburg Tel.: +49/69/15 34 00 82-6 E-Mail: robert.guzialowski@hansainvest.de Internet: hansainvest.de Firmenporträt Die Kapitalverwaltungsgesellschaft HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH wurde 1969 gegrün- det und ist Teil der SIGNAL IDUNA Gruppe. Als unab- hängige Service-KVG und institutionelle Master-KVG für Real und Financial Assets erbringt die Hamburger Gesellschaft vielfältige Dienstleistungen rund um die Administration von liquiden und illiquiden Assetklas- sen. Der Hauptsitz befindet sich in Hamburg, zudem ist das Unternehmen mit einer Niederlassung in Frankfurt am Main präsent. Über ein Tochterunter- nehmen ist die HANSAINVEST auch in Luxemburg vertreten. Aktuell werden von rund 400 Mitarbeiten- den mehr als 540 Publikums- und Spezialfonds mit einem Bruttofondsvermögen von über 68 Milliarden Euro administriert Stand der Daten: 13.4.2026 Robert Guzialowski Leiter Business Development Real Assets bei der HANSAINVEST FRIG FOLGT AUF STOFÖG ANZEIGE FOTO: © HANSAINVEST
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