FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2026

Bloß nicht austrocknen Das neue Fondsrisikobegrenzungsgesetz soll den deutschen Fondsmarkt stärken und die Anlageprodukte stabiler machen – und anderemmit Instrumenten für das Liquiditätsmanagement . A ls das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) zum 16. April in Kraft trat, lagen einige stressige Wochen hinter allen Beteiligten. Im Hauruckverfahren mussten letzte Punkte geklärt werden. Zwischenzeitlich bezeichnete der Bran- chenverband BVI das Gesetz in einem Positionspapier sogar einmal als „Muster- beispiel von schlechter EU-Gesetzgebung“. Doch amEnde geben sich die meistenmit dem Erreichten zufrieden. Mit dem FRiG setzt die Bundesregie- rung unter anderem die europäische AIFMD-II-Richtlinie von 2024 in natio- nales Recht um – und bringt damit ein Projekt ins Ziel, dass bereits die Ampel- regierung unter dem Label Fondsmarkt- stärkungsgesetz (FoMaStG) angegangen ist. Das FRiG bringt mehrere Anpassun- gen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) mit sich. Im Fokus steht zum einen das /LTXLGLWÌWVPDQDJHPHQW LQ RȬHQHQ ,QYHVW - mentfonds zur Vermeidung sogenannter „Fund Runs“. Zum anderen stärkt das FRiG gemeinsam mit dem vor Monaten in Kraft getretenen neuen Standortförder- gesetz den Fondsstandort Deutschland. Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz soll – der Name ist Programm – die Risiken YRQ RȬHQHQ ,QYHVWPHQWIRQGV UHGX]LHUHQ Die mit dem Gesetz einhergehenden .$*% gQGHUXQJHQ EHWUHȬHQ JUXQG - VÌW]OLFK DOOH RȬHQHQ ,QYHVWPHQWIRQGV also sowohl UCITS-Publikumsfonds und -ETFs als auch Alternative Investment- fonds (AIFs). Grundsätzlich gelten die Neuregelungen für Fonds unterschied- lichster Anlageklassen von Aktien- über Anleihen- und Multi-Asset- bis hin zu Immobilienfonds. „Fire Sales“ verhindern Die wohl prominenteste Neuerung ist GLH 9HUSijLFKWXQJ IĞU MHGHQ )RQGV PLQ - destens zwei Liquiditätsmanagement-In- strumente (Liquidity Management Tools, LMTs) zu benennen. Diese Werkzeuge, die ein Fondsanbieter in Stressphasen aktivieren darf, sollen bestehende Anteils- inhaber schützen, ihre Gleichbehandlung in Stressphasen sicherstellen und für eine faire Preisbildung sorgen. Bislang blieb den Investmentgesellschaften bei massiven Verkaufswellen nach deutschem Recht als Ultima Ratio meist nur die zeitweise Schließung des Fonds für Anteilsschein- rücknahmen und -ausgaben. Dieses „Einfrieren“ führte immer wie- der zu einem anhaltenden Reputations- schaden. So etwa, als in der Finanzkrise DE PHKUHUH $QELHWHU LKUH RȬHQHQ Immobilienfonds zunächst schließen und dann abwickeln mussten. Immobilien gelten ohnehin als Paradebeispiel für ein potenzielles Liquiditäts-Mismatch. Spe- ]LHOO IĞU RȬHQH ,PPRELOLHQIRQGV ZXUGHQ dann auch bereits 2011 mit dem Anleger- Liquiditätsprobleme gibt es aller- orten: selbstvserständlich in der Natur, mitunter aber auch in der Firmenbilanz, in der Reisekasse oder imBiergarten – und immer mal wieder bei offenen Immobilienfonds. » Wir haben die LMTs möglichst konsistent über die jeweilige Fondskategorie hinweg festgelegt. « Constantin Draack, Allianz Global Investors 402 fondsprofessionell.de 2/2026 STEUER & RECHT Fondsrisikobegrenzungsgesetz FOTO: © RIOPATUCA IMAGES | STOCK.ADOBE.COM

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