FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2026
schutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) unter anderem die Mindesthal- tedauer von 24 Monaten und eine Kündi- gungsfrist von zwölf Monaten eingeführt. Auch andere Fonds konnten solche LMTs grundsätzlich nutzen, in der Realität machten die Anbieter davon allerdings kaum Gebrauch. Niedrigschwellige Maßnahmen Die Europäische Kommission hat kurz vor knapp einen von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA erarbeiteten Katalog mit neun Liquiditätsmanagement-Instrumenten ver- abschiedet: (I) Aussetzung von Ausgaben, Zeichnungen, Rückkäufen und Rück- nahmen, (II) Rücknahmebeschränkung, (III) Verlängerung der Rückgabefristen, (IV) Rückgabegebühr, (V) Swing Pricing, (VI) Dual Pricing, (VII) Verwässerungs- schutzgebühr, (VIII) Sachauskehr, (IX) Abspaltung illiquider Anlagen. Wichtig: Die Aussetzung von Rücknahmen ist als letztes Mittel kraft Gesetz immer mög- lich, ebenso die Abspaltung illiquider Anlagen. Von den weiteren sieben LMTs müssen Fondsverwalter zwei auswählen, von denen wiederum Swing und Dual Pricing nicht die einzigen sein dürfen. Soweit möglich müssen sie auch konkrete Kriterien für den Einsatz festgelegen. „Wir haben uns dafür entscheiden, die LMTs möglichst konsistent über die jeweilige Fondskategorie hinweg festzu- legen, immer unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger“, sagt Constantin Draack, Director Legal in der Rechtsab- teilung von Allianz Global Investors für die DACH-Region. Im Hinblick auf die jeweiligen Trigger, die ein LMT aktivieren, betont Draack, dass es wünschenswert sei, verbindliche Kriterien zu haben. Das sei etwa beim Gating auch möglich, bei Rückgabefristen werde man aber in der Regel außerordentliche Marktbedingun- gen anführen müssen. Michael Frick, der Finanzchef des Asset Managers Lupus Alpha, erwartet, dass gerade Swing Pricing mit dem neuen Gesetz in Deutschland mehr Anwen- GXQJ ljQGHQ ZLUG Ľ%LVKHU ZDU GLHVHV Tool nur selten bei deutschen OGAW- )RQGV ]X ljQGHQĺ EHULFKWHW HU )ĞU LKQ LVW bei den LMTs wichtig, dass die höhere Komplexität letztlich für mehr Sicher- heit sorgt. Dazu müsse man als Anbieter hinreichend Möglichkeiten haben, die Tools an die Parameter der Strategien anzupassen. „Das ist zum Glück der Fall, GHQQ QXU VR NĆQQHQ ZLU VLH DXFK Hȯ]LHQW einsetzen“, sagt Frick. Dabei würden sich Liquiditätsmanagement-Instrumente auf einen Blick Quantitative Tools: Aussetzung von Zeichnun- gen, Rückkäufen und Rücknah- men: zeitweise Aussetzung des (Ver-)Kaufs neuer Anteile sowie der Rückgabe bestehender Anteile. Rücknahmebeschränkun- gen („Gating“): zeitliche oder mengenmäßige Beschränkung der Rückgabe von Anteilen zur Sicherung von Liquidität und zum Schutz ver- bleibender Anleger. Verlängerung von Kündigungsfristen: Ausweitung der Zeitspanne zwischenKündigung undVertragsende. Sie soll es Anbietern ermögli- chen, sichbesser aufMittelabflüsseeinzustellen. Sachauskehr: Auszahlung von Vermögenswerten nicht in Geld, sondern in Form von Sachwerten wieWertpapieren oder Immobilien- anteilen. Tools zum Verwässerungsschutz: Rücknahmegebühren: GebührenbeimVer- kauf vonFondsanteilendurchAnleger. Siedienen dazu, Transaktionskosten zu decken oder kurz- fristige Rückgaben zu vermeiden. Swing Pricing: Anpassung des Anteilsprei- ses je nach Zu- oder Abflüssen. Ein- oder aus- steigendeAnlegertragendieverursachtenTrans- aktionskosten zumSchutz bestehender Anleger. Dual Pricing: Preissystem mit höherem Ausgabepreis und niedrigerem Rücknahme- preis. Die Differenz deckt Kosten und schützt bestehende Anleger vor Belastungen durch Transaktionskosten. Verwässerungsschutzgebühr: Gebühr, die die Kosten den ein- oder aussteigenden Anle- gern zuordnet und verhindert, dass bestehende Anlagen durch Transaktionskosten „verwässert“ werden. Abspaltung illiquider Anlagen: Ausglie- derung schwer verkäuflicher Vermögenswerte aus einem Fonds in eine separate Struktur (z.B. „Side Pocket“), umliquide und illiquide Bestände zu trennen und faire Rückgaben zu ermöglichen. fondsprofessionell.de 2/2026 403 FOTO: © CHRISTIAN MAI | HANSAINVEST » Das Gesetz ist ein starker Zwischenspurt, aber kein Zieldurchlauf. « Robert Guzialowski, Hansainvest
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