FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2026

Grün war mal Die ESG-Präferenzabfrage soll dazu beitragen, mehr Geld in nachhaltig wirtschaftende Firmen fließen zu lassen. Doch das gelingt nicht richtig, wie Studien zeigen. Was sich ändern könnte. D arf’s ein bisschen mehr sein?“ oder „Soll es sonst noch etwas sein?“: Diese Fragen stellen freundliche Service- kräfte in Geschäften und Restaurants ihren Kunden seit Jahrzehnten. Anlage- berater in Banken müssen ihrer Klientel seit dem 2. August 2022 die Frage stellen, ob es im Depot denn grün werden soll. )UHLH )LQDQ]EHUDWHU KDEHQ GLHVHU 3ijLFKW seit April 2023 nachzukommen. Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräfe- renzen ist in der überarbeiteten Fassung der Delegierten Verordnung 2017/565 zur Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie 0LljG ,, YHUDQNHUW )ĞU IUHLH )LQDQ]SURljV ist sie in der Finanzanlagenvermittlungs- verordnung (FinVermV) vorgesehen. Ste- hen die Präferenzen eines Kunden fest, VFKUHLEW GLH ĞEHUDUEHLWHWH 0LljG ,, 9HUVLRQ den Anlageexperten vor, welche Fonds, (LQ]HOZHUWH RGHU =HUWLljNDWH VLH SULQ]LSLHOO als nachhaltig empfehlen dürfen. Hier kommen komplexe Regelwerke wie die (8 2ȬHQOHJXQJV XQG GLH 7D[RQRPLHYHU - ordnung ins Spiel, die äußerst erklärungs- bedürftig sind. Doch auf lange Erklärungen haben viele Anleger keine Lust – und winken ab. „Die ESG-Präferenzabfrage soll dazu beitragen, mehr Kapital in nachhaltig ZLUWVFKDIWHQGH 8QWHUQHKPHQ ijLHĕHQ ]X lassen“, sagt Harald Glander, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Simmons & Sim- mons in Frankfurt. „Das ist natürlich ein gutes Ziel, aber in der Praxis funktioniert die Abfrage nicht so besonders“, erklärt er. Änderungen geplant Das könnte künftig besser werden. Denn die Europäische Kommission hat imNovember 2025 eine Reihe von Ände- UXQJHQ DQ GHU (8 2ȬHQOHJXQJVYHURUG - nung (englisch: Sustainable Finance Dis- closure Regulation, SFDR) vorgeschlagen. Sollten diese umgesetzt werden, müsste die ESG-Präferenzabfrage angepasst wer- GHQ GD VLH PLW GHU 2ȬHQOHJXQJVYHURUG - nung direkt verlinkt ist. Derzeit arbeiten Anlage- und Finanz- berater bei der Abfrage meist mit dem ESG-Zielmarktkonzept für die Empfeh- lung nachhaltiger Finanzprodukte. Ent- wickelt haben es die Branchenverbände GHU )RQGVJHVHOOVFKDIWHQ %9, %DQNHQ '. XQG =HUWLljNDWHKÌXVHU ''9 'DV .RQ]HSW VLHKW GUHL .DWHJRULHQ YRU ,Q GHU HUVWHQ ljQGHQ VLFK )LQDQ]SURGXNWH GLH QDFK $UWLNHO GHU 2ȬHQOHJXQJVYHURUG - nung eingestuft sind und zusätzlich die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal $GYHUVH ,PSDFWV 3$,V EHUĞFNVLFKWLJHQ Unter Nachhaltigkeitsfaktoren sind unter anderemUmwelt-, Sozial- und Arbeitneh- merbelange zu verstehen. Unter die zweite Kategorie fallen Pro- GXNWH GLH QDFKKDOWLJH ,QYHVWLWLRQHQ LP Sinne der sozialen und der Governance- =LHOH JHPÌĕ GHU 2ȬHQOHJXQJVYHURUGQXQJ vorsehen. Orientiert sich ein Produkt an der Umwelttaxonomie, landet es in Rub- rik drei des Zielmarktkonzepts. Bejaht ein Privatanleger die erste grundlegende Frage GDQDFK RE HU EHL VHLQHP ,QYHVWPHQW (6* Kriterien berücksichtigen möchte, muss der Berater ihm die drei Kategorien vor- stellen. Das ist kompliziert und bringt Kunden von Banken und freien Beratern Vielleicht noch eine Schattierung grüner? Kinder und Künstler sind in der Farbwahl für ihre Bilder völlig frei. Berater müssen ihre Kunden fragen, welchenWert sie auf „Grün“ imDepot legen. 406 fondsprofessionell.de 2/2026 STEUER & RECHT Nachhaltigkeit FOTO: © MICHAEL EICHHAMMER | STOCK.ADOBE.COM

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