FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2026

Keinem ist der Carry wurst Die Erfolgsbeteiligung ist ein zentrales Element der Management- vergütung bei Private-Equity-Fonds. Ob jedoch je Deal oder erst am Ende abgerechnet wird, macht einen großen Unterschied. D er Erfolg von Private-Equity-Fonds ist maßgeblich von der Qualität ihres Managements abhängig, die aber vor und während der Fondslaufzeit nur schwer zu beurteilen ist. Als vertrauensbildende Maßnahme hat sich hier etabliert, die Vergütung des Managements wesentlich an seinen Erfolg zu knüpfen. Mit dem „Carried Interest“ scheint ein Gleichlauf der Interessen von Management und Investoren sichergestellt. Aber ist dem grundsätzlich so? David Peroz, Rechts- anwalt bei der Kanzlei Poellath, hat eine bemerkenswerte Analyse dazu erstellt. Clawback Typischerweise erhält der Manager, in der Regel der General Partner (GP) der Fondsgesellschaft, eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 20 Prozent der realisierten Gewinne, sobald die Investoren ihr ein- gesetztes Kapital zuzüglich einer Vorzugs- rendite, der sogenannten Hurdle Rate, zurückerhalten haben. „Das Problem ent- steht in der zeitlichen Abfolge, dem soge- nannten Ausschüttungs-Wasserfall: Wer- den Carried-Interest-Beträge ausgeschüt- tet, bevor der Gesamterfolg des Fonds feststeht, kann es zu einer Überzahlung kommen. Der GP erhält dann mehr, als ihm bei Betrachtung der Erfolgsbilanz des Fonds über die gesamte Laufzeit zugestan- den hätte“, umschreibt Peroz die generelle Schwierigkeit. Hier setzt der „Clawback“ an: Er ver- pflichtet den GP, zu viel erhaltenen Carry an den Fonds zurückzuzahlen, und kommt zum Tragen, wenn ein Fonds liquidiert wird, der GP abgewählt wird oder – wie man es bei eher investoren- freundlichen Fondsstrukturen findet – bei Zwischenprüfungen, beispielsweise nach sieben Jahren und dann alle drei Jahre. „Letzteres schafft eine laufende Kontrol- le und mindert das Risiko, dass Claw- back-Ansprüche erst nach Jahren geltend gemacht werden, wenn die jeweiligen Beträge längst verbraucht sind“, sagt Peroz. Wasserfallmodelle In den USA ist der „Deal by Deal“- Ansatz üblich, bei dem der Carried Inter- est für jedes Investment separat berechnet wird: Sobald ein einzelnes Portfoliounter- nehmen erfolgreich veräußert wird und die Hurdle Rate auf Einzeltransaktions- ebene überschritten ist, kann Carry ausge- schüttet werden – unabhängig vom Erfolg des Gesamtportfolios. „In der Praxis bedeutet das: Frühe Erfolge werden sofort vergütet, spätere Verluste erzeugen einen Rückforderungsanspruch. Das Clawback- Risiko ist strukturell hoch, weil die aus- geschütteten Beträge zum Zeitpunkt des Rückforderungsanspruchs bereits ver- braucht oder versteuert sein können“, erläutert Peroz. Viele Private-Equity-Fonds betei- ligen dasManagement amErfolg jeder einzelnen Transaktion. Das sorgt für gleichlaufende Interessen, kann aber in der Gesamtbetrachtung einen gegenteiligen Effekt haben. » Frühe Erfolge werden sofort vergütet, spätere Verluste erzeugen einen Rück- forderungsanspruch. « David Peroz, Poellath 218 fondsprofessionell.de 3/2026 SACHWERTE Private Equity FOTO: © ALAN LUK | STOCK.ADOBE.COM

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