FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2026
Doppelt bringt mehr? Das Altersvorsorgedepot sieht auch für nicht geförderte Beiträge eine Steuerstundung vor. Für Gutverdiener könnte es sich lohnen, gleich zwei Depots zu besparen – aber nur auf den ersten Blick. D oppelt genäht hält besser“, sagt der Volksmund. „Jetzt im Doppelpack günstiger“, bewerben Supermärkte zuwei- len Produkte wie Shampoos oder Dusch- gels. Und ein doppelter Espresso spendet zweifellos mehr Energie als ein einfacher. Auch das neue Altersvorsorgedepot (AV-Depot), das am 1. Januar 2027 starten wird, soll im Doppelpack zu haben sein. So sieht es das Altersvorsorgereformgesetz vor, das der Bundestag imMärz dieses Jah- res verabschiedet hat. Maximal 6.840 Euro können Sparer pro Jahr in ein AV-Depot einzahlen. Zusätzlich zu den staatlich geförderten Beträgen in Höhe von höchs- tens 1.800 Euro jährlich wären das für das erste AV-Depot 5.040 Euro. Wer ein zwei- tes eröffnet, darf dorthinein noch einmal 6.840 Euro fließen lassen. Für die insgesamt 11.880 Euro gibt es zwar keine Zulagen vom Staat, doch auch für diese Summe gilt die sogenannte nach- gelagerte Besteuerung. Anders als etwa bei einem ETF-Sparplan, der nicht in einem AV-Depot lagert, entfällt beim geförderten Modell in der Ansparphase die Steuer auf die jährliche Vorabpauschale. Auch wenn der Anleger sein Depot umschichtet, ist ein erzielter Ertrag steuerfrei. Auf den ersten Blick verlockend Unterstellt man für beide Sparvarian- ten nun dieselbe Rendite, müsste das AV-Depot aufgrund der Zulagen und der nachgelagerten Besteuerung zwangsläufig punkten. Gerade für Vermögende, die sich die maximal mögliche Einzahlung von 11.880 Euro erlauben können, scheint es damit ein verlockendes Modell zu sein. Doch darüber, ob das staatlich unter- stützte Depot einem Anleger im Ruhe- stand tatsächlich mehr Geld beschert als ein nicht geförderter ETF-Sparplan, ent- scheiden imWesentlichen zwei Faktoren: die unterschiedliche Besteuerung der bei- den Modelle in der Auszahlungsphase und die Kosten für den Mantel des Alters- vorsorgedepots. „Tatsächlich dürfen Sparer ab dem 1. Januar 2027 zwei Altersvorsorgedepots eröffnen“, sagt Peter Schwark, Sprecher des Instituts für Altersvorsorge (DIA). „Wer noch einen Riester-Vertrag hat, sollte aber beachten, dass dieser automatisch in das neue Fördersystem wechselt, sobald ein AV-Depot abgeschlossen wird“, erklärt Schwark. Dem Abschluss eines zweiten Depots dieser Art steht der Systemwechsel allerdings nicht im Wege, wie das Bun- desministerium der Finanzen (BMF) auf Anfrage von FONDS professionell erklärt. Riester plus zwei AV-Depots „Der Altersvorsorgende kann seinen Altvertrag weiter besparen und zusätzlich noch zwei neue Altersvorsorgeverträge eröffnen“, teilt ein Sprecher mit. Aber: „Die Altersvorsorgezulage wird nach Para- graf 87 Einkommensteuergesetz höchs- tens für zwei Verträge gewährt“, so der BMF-Sprecher. Wird die Zulage für zwei Verträge beantragt, wird sie entsprechend dem Verhältnis der in die beiden Varian- ten gezahlten Beiträge verteilt. „Erfolgt eine Antragstellung für mehr als zwei Verträge, wird die Zulage nur für die zwei Verträge gewährt, für die im Beitragsjahr die höchsten Altersvorsorgebeiträge geleis- Besser mal ein Doppio: Ein doppelter Espresso pusht definitivmehr als die einfache Variante. Ob sich ein Altersvorsorgedepot imDoppelpack als Rendite-Pusher empfiehlt, ist hingegen nicht so klar. 320 fondsprofessionell.de 3/2026 VERTRIEB & PRAXIS Altersvorsorgedepot FOTO: © BAHIA | STOCK.ADOBE.COM
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