FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2026
tet wurden“, erläutert das BMF. Das heißt: Es ist durchaus sinnvoll, dass ein Sparer entscheidet, ob er die staatliche Förderung für seinen alten Riester-Vertrag und ein AV-Depot erhalten möchte oder für die beiden neuen Modelle. Attraktive Zulagen Attraktiv ist die Förderung auf jeden Fall. Wer bis zu 360 Euro pro Jahr ein- zahlt, bekommt für jeden Euro 50 Cent vom Staat dazu. Das entspricht maxi- mal 180 Euro pro Jahr. Für jeden weite- ren Euro legt der Bund noch einmal 25 Cent obendrauf, allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von jährlich 1.800 Euro. Damit beläuft sich die maximale Grundzulage pro Jahr auf 540 Euro. Dazu kommt die Kinderzulage von maximal 300 Euro pro Kind jährlich. Zahlt nun etwa ein Mann ohne Kinder monatlich 150 Euro in ein AV-Depot ein, so läge der Betrag inklusive der staatlichen Zulagen bei 2.340 Euro im Jahr. Und dann ist da noch der Vorteil der nachge- lagerten Besteuerung. Ließe der Anleger jährlich 150 Euro in einen ungeförderten ETF-Sparplan einfließen, kämen dort nur 1.800 Euro pro Jahr an. Zudem hätte er alljährlich die Vorabpauschale zu versteu- ern. Damit scheint das AV-Depot zunächst einmal klar im Vorteil zu sein, sofern die- selbe Rendite unterstellt wird. „Man darf aber nicht vergessen, dass die geförderten Erträge, die ein Altersvor- sorgedepot erwirtschaftet, in der Auszah- lungsphase anders zu versteuern sind als die, die ein üblicher ETF-Sparplan erzielt“, sagt Experte Schwark. Für den AV-Depot- Sparer wird dann der persönliche Ein- kommensteuersatz fällig, und zwar auf alle eingezahlten Summen bis zu einer Höhe von 1.800 Euro pro Jahr, zudem auf die staatliche Förderung sowie auf alle erzielten Erträge. Für den ETF-Anleger hingegen fällt die Abgeltungsteuer auf die erzielten Erträge in Höhe von 25 Pro- zent plus Solidaritätszuschlag und gegebe- nenfalls Kirchensteuer an, abzüglich der bereits gezahlten Vorabpauschalen und der steuerlichen Teilfreistellung. Folgen der Besteuerung Gerade bei vermögenden Anlegern, deren Einkommensteuersatz auch im Ruhestand zuweilen klar über der Abgel- tungsteuer liegt, kann die Besteuerung somit ein Rendite-Plus des Altersvorsorge- depots in der Ansparphase im Vergleich zum ETF-Sparplan ohne Förderung leicht wieder auffressen. Damit das nicht passiert, kommt es entscheidend auf die Kosten des staatlich geförderten Depots an. Wie hoch diese für verschiedene Musterkunden, die einen Entnahmeplan wünschen, liegen dürfen, zeigen Berechnungen, die Ansgar Lürwer für FONDS professionell erstellt hat (siehe Kasten nächste Seite). Er ist Geschäftsfüh- rer von Advision 360, einemAnbieter von Vergleichsrechnern für Finanzberater und Versicherungsvermittler. „Auch bei der Frage, ob es sich lohnt, ein AV-Depot über die staatlich geförder- ten Beiträge hinaus zu besparen, darf die Besteuerung nicht außer Acht gelassen werden“, sagt Lürwer. Das gilt umso mehr bei der Überlegung, in zwei AV-Modelle wirklich die ungeförderte Höchstsumme von 11.880 Euro einfließen zu lassen. „Nicht geförderte Beträge werden in der Auszahlungsphase anders besteuert als geförderte“, erklärt Experte Schwark. Wer sich eine lebenslange Rente wünscht, die nach wie vor nur ein Versicherer ermöglichen kann, versteuert die aus den nicht geförderten Einzahlungen erzielten Erträge mit seinem persönlichen Ein- kommensteuersatz. Allerdings gewährt der Gesetzgeber mit der Ertragsanteils besteuerung hier eine Art Rabatt. Hier ist das Alter des Sparers beim Übergang in die Auszahlungsphase entscheidend für den Steuersatz. Ist er bei Auszahlungsbe- ginn beispielsweise 65 Jahre alt, sind 18 Prozent der Gewinne zu versteuern, ist er 67 Jahre alt, sind es 17 Prozent. ImUnterschied zu geförderten Beträgen kann sich ein Sparer seine nicht staatlich unterstützten Einzahlungen inklusive aller daraus erzielten Erträge auch auf einen Schlag auszahlen lassen. Dafür gilt: Sofern der Anleger älter ist als 62 Jahre und der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist, ist die Hälfte der Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. „Auch in diesem Fall gilt, dass die Besteuerung in der Auszahlungsphase die steuerlichen Vorteile, die ein AV-Depot in der Ansparzeit bietet, zunichtemachen kann“, sagt Ansgar Lürwer. Und auch hier sind die Kosten für das AV-Depot ein ent- scheidender Faktor. Für Gutverdiener mag ein überspartes AV-Depot, besser noch ein AV-Modell im Doppelpack, auf den ersten Blick durch- aus attraktiv erscheinen. Doch erst bei genauerem Hinsehen zeigt sich, ob sich die Redewendung bestätigt, die da heißt: Doppelt hält besser. ANDREA MARTENS FP Siehe Kasten auf der nächsten Seite 322 fondsprofessionell.de 3/2026 VERTRIEB & PRAXIS Altersvorsorgedepot FOTO: © MAX LAUTENSCHLÄGER | DIA » Ein Riester-Vertrag wechselt automatisch in das neue Fördersystem, sobald ein AV-Depot abgeschlossen wird. « Peter Schwark, DIA
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