FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2026
police als flexiblem Baustein die passende Lösung sein. „Es gibt natürlich auch Fälle, in denen Kunden aus gesetzlicher Rente, Basisrente oder betrieblicher Altersversor- gung schon ausreichende Rentenzahlun- gen erhalten, um die Fixkosten lebenslang decken zu können“, so Pendl weiter. Dann böte sich ein vollständiger Fokus auf eine fondsgebundene Lebensversicherung an. Steuerentlastende Lösung Apropos Basisrente: Für Besserverdie- ner ab 50, die sich meist in ihrer Höchst- verdienstphase befinden, lohnt sich oft nicht nur die dritte Vorsorgeschicht, son- dern auch die erste – mit einer Basisrente. „Besserverdiener haben frei verfügbares Kapital für eine zusätzliche Altersvor- sorge und auch entsprechenden Bedarf an einer steuerlichen Optimierung“, erläutert Pendl. Aber auch in Erbfällen, bei Abfin- dungen oder Vorruhestandsregelungen sei die Basisrente eine sehr gute, steuerentlas- tende Lösung und sollte im Rahmen der Ruhestandsplanung in Betracht gezogen werden, meint er. Bis zu 30.826 Euro können 2026 steuersparend eingezahlt werden, für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Aller- dings werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu Versorgungs- werken angerechnet. Die Beiträge kön- nen zu 100 Prozent als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das klingt gut, doch müssen Basisrentner ihre Leistung beim Rentenbezug aktuell zu 84 Prozent ver- steuern (bei Rentenbeginn 2026), Tendenz steigend: Der prozentuale Satz nimmt bis 2058 jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte auf dann 100 Prozent zu. Gesetzlich Kran- ken- und Pflegeversicherte zahlen zudem den vollen Beitrag. Da das Vermögen weder vererbt, übertragen und beliehen noch veräußert oder kapitalisiert werden darf, können gut verdienende Selbststän- dige und Singles ihr Langlebigkeitsrisiko besonders gut absichern und dabei kräftig Steuern sparen. Für Normalverdiener mit relativ niedri gem Beitrag fällt die Rechnung meist nicht so positiv aus, zumal sie aufpassen müssen, denn bei argen finanziellen Eng- pässen darf die Basisrente – anders als die gesetzliche Altersrente und Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken – gepfändet werden. Der Bundesgerichts- hof hat entschieden, dass die für die Ein- zahlung in „pfändungsgeschützte“ private Basisrentenverträge notwendigen Mittel nicht zusätzlich zum normalen Freibetrag bei Pfändung und Insolvenz pfändungs geschützt sind (Az.: IX ZB 181/10). Andere Perspektive Ruhestandsplanung bedeutet jedoch mehr als Wiederanlage einer fällig wer- denden Lebensversicherung. „Erfahrun- gen aus der Altersvorsorgeberatung sind nur begrenzt übertragbar, denn die bishe- rigen Beratungsschwerpunkte müssen an die Ziele, Bedürfnisse undWünsche dieser Lebensphase der finanziellen Ernte ange- passt werden“, sagt Ronald Perschke, Vor- stand der Initiative Ruhestandsplanung. „Ruhestandsplanung in diesem Sinne ist eine qualifizierte, faire und umfassende Beratung in finanziellen Angelegenheiten der Kundenzielgruppe, die auf Bedürf- nisse kurz vor und für die Gesamtdauer der Ruhestandsphase zugeschnitten ist und steuerliche, rechtliche, familiäre und andere individuelle Rahmenbedingungen der Kunden berücksichtigt“, so Perschke weiter, der im Hauptberuf Vorstand der Going Public Akademie für Finanzbera- tung in Berlin ist. „In Marktforschungen Altersvorsorge versus Ruhestandsplanung Kriterium Altersvorsorge Ruhestandsplanung Prozess Sparen Entsparen Versorgungslücke In der Höhe In der Länge Lebensstandard Aufbau Erhalt Planungshorizont Bis zumRuhestand Bis zumLebensende Garantie Kapitalgarantie Einkommensgarantie Störfaktoren Verlust Arbeitskraft/Einkommen Verlust der Gesundheit/Mobilität Vermögenssituation Aufbau Übertragung/Verzehr Wohnsituation AufbauWohneigentum VerwendungWohneigentum Quelle: InitiativeRuhestandsplanung 362 fondsprofessionell.de 3/2026 VERTRIEB & PRAXIS Ruhestandsplanung FOTO: © STEFAN LOK | ANDREAS KLINGBERG | GOING PUBLIC » Der Zielgruppe fehlen Berater, die Konzepte für die Finanz- und Familien- situation haben. « Ronald Perschke, Initiative Ruhestandsplanung
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