FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2026
KAMMERGERICHT BERLIN „Strukki“ darf Wechsel zum Makler planen Ein Strukturvertrieb ist vor demKammer- gericht Berlin damit gescheitert, einem wechselwilligenVermittler das bloße Beste- hen eines Vertrags mit einemMaklerpool gerichtlichuntersagen zu lassen (Hinweisbe- schluss vom20. April 2026, Az. 12U16/26). Der Sachverhalt: Der Vermittler kündigte seinen Vertretervertrag mit dem Vertrieb ordentlich. Der Vertrieb bestätigte die Kün- digung und bot an, eine vorzeitige einver- nehmliche Vertragsbeendigung zu prüfen. Dafür verlangte er einen „Nachweis vom zukünftigen Arbeitgeber“. Der Vermitt- ler schloss dann einen Vertrag mit einem Maklerpool, bestätigte dem Vertrieb aber, bis Ende des Handelsvertretervertrags aus- schließlich für den Vertrieb aktiv zu sein. Das lehnte der Vertrieb ab, verlangte die Auflösung der Poolvereinbarung und bean- tragte eine einstweilige Verfügung. Damit scheiterte er: Der bloße Abschluss einer Ver- triebspartnervereinbarungmit einemKon- kurrentenwährend des laufendenVertrags sei für sich genommen keinWettbewerbs- verstoß, so das Gericht. Es begründet das auch damit, dass die Vereinbarung den Vermittler zu nichts verpflichte: Es gebe keine Vermittlungspflicht und kein Wei- sungsrecht des Pools. FP Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsan- wälte aus Berlin hat denwechselwilligen Vermittler vor Gericht vertreten. Urteilsticker § Holz | Landgericht Ulm | Urteil vom 8.7.2026 | Az. 1 S 4/26 Ein Versicherungs- und Immobilienmakler, der ein Holzinvestment vermittelt hat, muss einer Anlegerin Geld zurückzahlen. Er hatte das Investment nicht als Vermögensanlage kategorisiert und nicht über Verlustrisiken informiert. § Bausparen | BGH | Urteil vom 28.7.2026 | Az. XI ZR 83/25 Die AGB einer Bausparkasse, die die Zah- lung von Jahresentgelten für die Führung eines Riester-Bausparvertrags vorsehen, sind unwirksam. Sie halten einer sogenannten Inhaltskontrolle nicht stand, da sie die Kun- den unangemessen benachteiligen. § Immobilien | OLG Hamburg | Urteil vom 20.8.2026 | Az. 5 UKI 2/25 Der Teilverkauf einer Immobilie –mit nach- folgender Nutzung auch des verkauften Teils gegen Entgelt – ist eine eigenständige Ver- tragskategorie und kein Verbraucherdarlehen. Daher müssen Anbieter und Vermittler von Teilkaufmodellen von Immobilien keine ent- sprechende Erlaubnis besitzen. NEWS & PRODUCTS Investmentfonds 52 fondsprofessionell.de 3/2026 GROSSES FOTO: © WIRTH RECHTSANWÄLTE /// (UNTEN V. L. N. R.): © LFDE, BNP PARIBAS ASSET MANAGEMENT, ERSTE FINANZ- UND VERMÖGENSBERATER EFV, WARBURG INVEST, SOURCE FOR ALPHA Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de LFDE hat Florian Friske zum Country Head für DeutschlandundÖsterreich ernannt. Er kommt von Berenberg, wo er den Dritt- kundenvertrieb im Wealth und Asset Management geleitet hat. Martin Rink und Benjamin Ertler haben BNP Paribas AM Ende Juni verlassen. Rink ist seit Anfang Juli als Leiter Wealth Manage- mentRegionMittebeimBad Homburger Vermögensver- walter Feri tätig. Die Münchner Firma Erste Finanz- und Vermögens- berater EFV hat TobiasHill zumProkuristenernannt. Er übernimmt die Verantwor- tung für die Bereiche Ver- trieb und Geschäftsent- wicklung. Source For Alpha hat sein Privatkundenteammit Ken Sollner als Kundenberater für Privatkunden erweitert. Zuletzt war er Direktor Pri- vatkunden bei der Vermö- gensverwaltung FV Frank- furter Vermögen. Die Warburg Invest Kapi talanlagegesellschaft hat ihr Multi-Asset-Team mit Sahel Naim verstärkt. Zu- letzt war er Senior-Port- foliomanager Multi Asset beim Hamburger Family Office Corvus Advisory.
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