SACHWERTE SPEZIAL, Sonderausgabe 2022

Xpecto, und verweist auf den „Hype- Zyklus“ der US-Unternehmensberatung Gartner. Demzufolge fällt eine Entwick- lung vom „Gipfel der überzogenen Erwar- tungen“ ins „Tal der Enttäuschungen“, ehe sie wieder empor auf den „Pfad der Er- leuchtung“ klettert. Dort sieht Elsperger aktuell die Tokeni- sierung von Sachwerten: „Wir sind mit unseren Kunden seit 2018 über dieses Thema im Gespräch und sehen jetzt nicht mehr nur Neugier wie die letzten Jahre, sondern auch die echten Projekte kom- men.“ Er erwartet in naher Zukunft Emis- sionen „in Größenordnungen, die für den Gesamtmarkt relevant“ sind. Der Hype Cycle trete in die Phase der Produktivität ein. Elsperger prognostiziert: „In ein bis zwei Jahren wird die Tokenisierung zum Normalfall geworden sein.“ Ein wichtiger Meilenstein war die Ein- führung des elektronischen Wertpapierge- setzes (eWpG) vor gut einem Jahr (siehe Kasten unten). „Das ist der Durchbruch für tokenisierte Sachwerte“, glaubt Oliver Nee, Geschäftsführer der Plattform Refuture. Er will ab September nach dem eWpG Wert- papiere auf Immobilien begeben und somit der breiten Masse das individuelle Investieren in Immobilien ermöglichen. Milliardenschwere Hoffnung Mit dem eWpG im Rücken haben die Plattformbetreiber und Softwarefirmen nun besonders hohe Erwartungen an die Tokenisierung. Marktkenner Hirsch ist trotz seiner Euphorie noch zurückhaltend: „Die technologische Entwicklung und die regulatorische Einordnung sind noch nicht vollends abgeschlossen. Somit fehlt diesen neuartigen Anlagen der Zugang zumMas- senmarkt.Mit zunehmender Marktreife ist dies jedoch nur eine Frage der Zeit.“ Die Wepex Unternehmensberatung hat das potenzielle Marktwachstum von Krypto- wertpapieren in Deutschland untersucht. Ausgangsbasis ist das jährliche Schuldver- schreibungsemissionsvolumen in Höhe von 1,8 Billionen Euro. Im Rahmen ihrer Krypto-Konversations-Prognose berechnete Wepex, dass das jährliche Krypto-Emis- sionsvolumen 2022 rund 18,5 Milliarden Euro beträgt und bis zum Jahr 2026 auf 264 bis 630 Milliarden Euro wächst. Reifung der Technik Die hohe Geschwindigkeit, in der neue Emissionen auf den Markt gebracht wer- den können, und die gleichzeitig sinken- den Kosten sind überzeugende Verkaufs- argumente für die Tokenisierung. Beide Aspekte sind jedoch keine Selbstläufer. Die Einführung neuer Technik nimmt viel Zeit in Anspruch und ist zunächst einmal kost- spielig. Außerdem kann der Handel nur funktionieren, wenn ausreichend Nachfra- ge und Liquidität gebündelt und die Wert- stellung der Token problemlos in kurzen Abständen erfolgen kann. Dem Zweit- markt geschlossener Fonds ist beides nie so wirklich gelungen, weshalb er bis heute nicht aus seiner Nische gefunden hat. Deshalb sind die Reifung der Technik und die fortschrittliche Regulierung insbe- sondere durch das eWpG und das von der Bundesregierung angekündigte Zukunfts- finanzierungsgesetz entscheidend dafür, dass die Tokenisierung akzeptiert und der Weg zum Massenmarkt frei wird. „Wir ge- hen davon aus, dass in wenigen Jahren to- kenisierte Wertpapiere die Vermögensanla- gen komplett vom Markt verdrängen und sich im Bereich des privaten Kapitalmark- tes die blockchainbasierte Marktinfrastruk- tur zum Standard entwickelt“, prognosti- ziert Duttlinger. ALEXANDER ENDLWEBER FP » In ein bis zwei Jahren ist die Tokenisierung der Normalfall. « Harald Elsperger Xpecto Das elektronische Wertpapiergesetz (eWpG) Gesetz: 2021 trat das Gesetz zur Einführung elek- tronischer Wertpapiere (eWpG) in Kraft. Damit kön- nen Inhaberschuldverschreibungen rein elektronisch begeben werden, die Finanzinstrumente müssen also nicht mehr physisch verbrieft werden. Anstelle der Papierurkunde erfolgt ein Eintrag in ein elektroni- sches Wertpapierregister. Die Anbieter können dem- nach frei wählen, ob sie Wertpapiere mittels Urkunde oder elektronisch emittieren. Register: Außerdem können Inhaberschuldverschrei- bungen nach dem eWpG auch als Kryptowertpapiere mittels Blockchain ausgegeben werden, die in einem elektronischen Kryptowertpapierregister eingetragen werden. Dieses Register muss nicht zwingend von Wertpapiersammel- oder Depotbanken, sondern kann mit der entsprechenden Bafin-Lizenz auch von Finanzdienstleistern im Sinne des Kreditwesengeset- zes geführt werden. Fonds: Durch die Verordnung über Kryptofonds- anteile (KryptoFAV) dürfen seit Juni Anteile an Son- dervermögen oder an einzelnen Anteilsklassen eines Sondervermögens ganz oder teilweise als Krypto- fondsanteile ausgegeben werden. Ausblick: Die Bundesregierung will „zeitnah“ das Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg bringen. Damit wird das eWpG auf Aktien ausgedehnt. SACHWERTE Tokeninvestments 68 fondsprofessionell.de 3/2022 SPEZIAL FOTO: © XPECTO

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