Der Versicherungsombudsmann hat auf seiner Homepage (externer Link) erste Angaben zu Beschwerden im Jahr 2021 gemacht. Demnach ist die Zahl der beendeten Eingaben um 1,5 Prozent auf 17.904 gesunken. Mit Blick auf die vergangenen fünf Jahre liegt dies im Rahmen. Lediglich 2017 hatte es kurzzeitig einmal über 20.000 beendete Beschwerden gegeben.

Neu eingegangen sind 2021 18.344 Beschwerden, das ist ein Plus von 1,2 Prozent. Auch dieser Wert liegt im Schnitt der in den vergangenen fünf Jahren ermittelten Werte. Nur 2017 waren mit knapp 20.000  Beanstandungen mehr Eingänge verzeichnet worden.

Anwaltskanzleien machten bei LV-Widerruf Druck
Auffällig: Die meisten neuen Beschwerden gab es 2021 im ersten Quartal (5.184), dicht gefolgt von letzten drei Monaten. Als einen Grund für die Häufung kurz vor dem Jahreswechsel 2021/2022 nannte Ombudsmann-Geschäftsführer Horst Hiort auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE ein erhöhtes Beschwerdevolumen in der Lebensversicherung.

So hätten Anwaltskanzleien zum Jahresende mehrere hundert Beschwerden eingereicht, offenbar um zu verhindern, dass mögliche Ansprüche zum "unendlichen" Widerruf von Rentenpolicen verjähren. "Es betraf vorwiegend den Widerruf von Lebensversicherungen wegen behauptetem Belehrungsmangel", bestätigt Hiort. Dies sei auch die Zielrichtung der Beschwerden, jedoch dürfte "die Hemmung der Verjährung Anlass für den Zeitpunkt gewesen sein".

Beschwerdezahl in üblicher Schwankungsbreite
Die Zahl der eingegangenen Beschwerden habe im Rahmen der üblichen jährlichen Schwankungen gelegen, doch laut Hiort gab es auch Verschiebungen. So verzeichneten die Kfz-Versicherung und die Unfallsparte einen Rückgang. "Auch bei der Reiseversicherung gingen die Beschwerdezahlen zurück, was aber an einem Sondereffekt liegt, da 2020 die Beschwerden wegen pandemiebedingter Reiseausfälle um 80 Prozent zugenommen hatten", so Hiort.

Da die Zahl der Eingaben in der Rechtsschutzversicherung rückläufig gewesen sei, dürfte laut Schlichtungsstelle die Lebensversicherung 2021 die beschwerdeintensivste Sparte gewesen sein. In den drei Jahren davor war es jeweils der Bereich Rechtsschutz, der Hiort zufolge aktuell etwa auf dem Niveau von 2019 gelandet ist, während die Beschwerden bei der Lebensversicherung um über 20 Prozent zugenommen haben.

Noch keine Zahlen zu zulässigen Beschwerden
"Dabei ist aber zu beachten, dass bei allen Zahlen die zulässigen und unzulässigen Eingaben zusammengefasst sind", erklärt Hiort. Eine Differenzierung könne oft erst nach der juristischen Prüfung erfolgen. Diese liegt kurz nach Eingang einer Beschwerde nicht vor, weil unter anderem noch die Stellungnahme des Versicherers fehlt. Traditionell seien etwa 25 Prozent der Reklamationen unzulässig, erinnert Hiort.

Beschwerden über Versicherungsvermittler spielen traditionell beim Versicherungsombudsmann eine sehr untergeordnete Rolle. Der "Tätigkeitsbericht 2020" hatte nur 298 Anträge auf ein Streitbeilegungsverfahren gegen einen Versicherungsvermittler aufgeführt. Über 60 Prozent davon waren unzulässig, da kein Zusammenhang mit der Vermittlung der Verträge selbst erkennbar und der Ombudsmann somit nicht zuständig war.

Vollständige Auswertung im zweiten Quartal 
Die Zahl dürfte 2021 gestiegen sein, da laut Hiort Umdeckungen bei einem Versicherer und einem Makler nicht reibungslos verlaufen sind. Details nannte er trotz Nachfrage von FONDS professionell ONLINE nicht, verwies aber auf den "Tätigkeitsbericht 2021", der zum 1. Februar auf der Website des Schlichters zur Verfügung gestellt wird. Eine vollständige Auswertung wird jedoch traditionell erst mit dem "Jahresbericht" Ende April oder Anfang Mai veröffentlicht. (dpo)