FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2022

Green Bonds, die einen positiven Beitrag für die Umwelt liefern sollen. Ein Anleger, der sich getäuscht sieht, dürfte diesen Widerspruch als Argument sehen, um sei- ne Position zu untermauern. Es gibt doch Leitlinien, welche Projektemit einem Green Bond finanziert werden dür- fen und welche nicht. Diese sind aber nicht verpflichtend. Die EU-Kommission arbeitet an einem Stan- dard, der sich an der Taxonomie orientiert. Davon liegt aber erst ein Entwurf vor. Aktuell kocht jeder sein eigenes Süppchen. Das ist gefährlich, eben weil verbindliche Regeln fehlen. Fraglich ist auch, ob eine Anleihe, die aktuell als Green Bond ver- marktet wird, auch nach dem künftigen Standard noch „grün“ ist. Das ist eine offene Flanke. Was empfehlen Sie den Banken? Maximale Transparenz. Sie sollten wirklich detailliert offenlegen, auf Basis welcher Vor- gaben sie eine Anleihe als Green Bond ein- stufen. Sobald der EU-Standard vorliegt, empfehle ich dringend, sich daran zu orientieren. Das dürfte die Rechtsrisiken deutlich minimieren. Weiterhin empfehle ich, eine Compliance-Struktur aufzubauen, zum Beispiel durch die Benennung eines ESG-Beauftragten. Außerdem erscheint es sinnvoll, bereits jetzt Verteidigungslinien gegen mögliche Klagen zu entwickeln. Gilt Ihre Warnung nur für Green Bonds? Auch bei manchem Fonds, der „ESG“ im Namen trägt, besteht die Gefahr, dass sich Anleger getäuscht sehen. Das ist richtig. Auch hier beginnt sich der Regulierungsrahmen erst zu entwickeln. Nur wer wirklich transparent und konkret offenlegt, an welchen Kriterien er sich orientiert hat, wird im Fall der Fälle vor Gericht gute Argumente auf seiner Seite haben. Auf der anderen Seite wurden die Hunder- te Seiten starken Wertpapier- und Fonds- prospekte von erfahrenen Juristen ausge- arbeitet. Der Branche ist durchaus zuzu- trauen, dass sie sich rechtlich entspre- chend abgesichert hat. Liegt die Gefahr daher nicht eher auf der Seite des Ver- triebs? Der Berater hat ja kaum Zeit, sei- nen Kunden imDetail zu erläutern, warum genau der empfohlene Fonds als nach- haltig gelten darf. Das ist eine echte Herausforderung. Ich kann auch dem Vertrieb nur empfehlen, möglichst detailliert vorzugehen und besser mit konkreten Zahlen zu arbeiten als mit schwammigen Formulierungen.Nicht nur für die Emittenten, auch für den Vertrieb gilt, dass Greenwashing zum Haftungs- risiko wird. Vielen Dank für das Gespräch. BERND MIKOSCH FP » Nur wer wirklich transparent und konkret offenlegt, an welchen Kriterien er sich orientiert hat, wird im Fall der Fälle vor Gericht gute Argumente auf seiner Seite haben. « Isabelle Knoché, KPMG Law FOTO: © KPMG LAW fondsprofessionell.de 2/2022 435

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