FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2026
Roland Kölsch: Beide Fonds sind nach Arti- kel 8 der EU-Offenlegungsverordnung eingestuft. Warum nicht nach Artikel 9? Immerhin betonen Sie einen „erweiterten Nachhaltigkeitsanspruch“. Hauser: Wie der Name schon sagt, ist die SFDR von ihrem Grundsatz her eine Offenlegungsverordnung und keine Nachhaltigkeitsklassifizierung, für die sie oft gewissermaßen „missbraucht“ wird. Als wir die Einordnung unserer Fonds Anfang 2021 entschieden haben, gab es zudem noch gar keine technischen Regu- lierungsstandards und damit auch keine Auslegungshilfen. Wir sind daher bewusst konservativ geblieben. Dass inzwischen viele Fonds von Artikel 9 auf Artikel 8 zurückqualifiziert wurden, hat uns dies- bezüglich bestätigt. Die Einstufung unse- rer Fonds war also nie eine Entscheidung gegen Nachhaltigkeit, sondern diente der Beantwortung der Frage, in welchem Rahmen sich unser relativ spezieller Ansatz am transparentesten abbilden lässt. Und dafür passte Artikel 8 einfach besser. Heuser: Wer hat bei Entscheidungen inner- halbIhresAnlageprozessesdieOberhand– dieÖkonomieoder dieNachhaltigkeit? Rätzel: Nachhaltigkeits- und ökonomi sches Research sind bei uns strikt getrennte Entscheidungswege. Auf einer gemein- samen Watchlist prüfen zunächst beide Seiten unabhängig voneinander und noch recht grob die Investierbarkeit von Unternehmen. Greift schon dabei ein Ausschlusskriterium auf der Nachhaltig- keitsseite, fällt ein Titel von vornherein aus » Wir sind der Auf- fassung, dass das Thema Rüstung grundsätzlich in staatliche Hand gehört. Das ist nichts, womit wir Geld verdienen wollen. « Andreas Rätzel, GLS Investment Management Simon Hauser, Nachhaltigkeitsanalyst Andreas Rätzel, Fondsmanager fondsprofessionell.de 3/2026 101 FOTO: © CHRISTOPH HEMMERICH FÜR FONDS PROFESSIONELL
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