FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2026
beteiligt ist, nach seiner Fertigstellung weder ein Mieter noch ein Käufer gefun den wurde, der Vertrag mit der finanzie renden Bank jedoch ausgelaufen sei und die Immobilie folglich ins Eigentum der finanzierenden Bank übergehe. Es sei nicht davon auszugehen, hieß es weiter, dass der Fonds noch nennenswerte Aus zahlungen werde leisten können. Sprich: Hier droht ein Totalverlust. Vermittlergemeinschaft Erfahrungsgemäß wenden sich in sol chen Situationen enttäuschte Anleger beziehungsweise deren Rechtsanwälte gegen Berater und Vermittler des Fonds. „Beim Fonds ist nichts mehr zu holen. Also geht man dorthin, wo eine Versi cherung im Hintergrund steht. Das ist der Vermittler. Nicht weil er etwas falsch gemacht hat, sondern weil er versichert ist“, sagt Daniel Blazek, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei BEMK. Er rät dazu, locker, aber nicht untätig zu bleiben, und hat mit Kollegen eine Vermittler gemeinschaft gebildet, um die Interessen von Vermittlern der Deutschen Finance zu bündeln. Es geht um konstruktiven Austausch und darum, eine rechtssichere Kommunikation sicherzustellen. Empfehlungen der Juristen „Für Finanzdienstleister und Vermittler ist es jetzt wichtig, die Kommunikation ruhig, respektvoll und rechtlich kontrol liert zu führen. Denn ein schlechter Ver lauf oder selbst ein Totalverlust einer Kapi talanlage begründet noch keine Haftung des Vermittlers“, beurteilt auch Rechts anwalt Alexander Pfisterer-Junkert, Part ner bei BKL Fischer, Kühne und Partner, die Lage. „Das Darlegen einer lückenlosen Dokumentation, aus der hervorgeht, dass den Aufklärungs- und Informationspflich ten nachgekommen worden ist, ist die beste Verteidigung gegen etwaige Anleger klagen“, sagt Conreder. Pfisterer-Junkert betont, dass Anleger anfragen zugleich ernst genommen und auf Augenhöhe beantwortet werden müs sen. Für Vertriebspartner der Deutschen Finance hat er einige pragmatische Hand lungsempfehlungen zusammengestellt (siehe Infokasten links). „Der DF-Vertrieb hat prospektierte, auf sichtsrechtlich erfasste Produkte vermit telt. Mit Risikohinweisen auf 20 Seiten. Ich habe schon Vermittler erfolgreich ver teidigt, die deutlich weniger in der Hand hatten“, ist Blazek zuversichtlich. Trotzdem sei in jedem Fall erhöhte Vorsicht gebo ten: „Vermittler sollten keine vorschnellen Zugeständnisse, keine Schuldanerkennt nisse und keine Aussagen zur angeblichen Verantwortlichkeit abgeben“,mahnt Pfiste rer-Junkert. TILMAN WELTHER FP Besonnen handeln RechtsanwaltAlexanderPfisterer-Junkert hat Tipps für Vertriebspartner der Deut- schen Finance zusammengestellt, die ihnenmehr Rechtssicherheit imUmgang mit ihren Anlegern geben können. Unterlagen zurBeratung,zumZeich- nungsvorgang und zur Risikoaufklärung voll- ständig sichern. Anlegeranfragen respektvoll, aber ohne AnerkenntniseinerRechtspflicht beantworten. Keine Vergleiche, Erstattungenoder sonstigen Zugeständnisse ohne vor- herige rechtliche Prüfung erklären. Anwaltliche Anspruchsschreiben unverzüglich durchdie eigeneRechts- vertretung bearbeiten lassen. Obliegenheiten und Meldefristen gegenüber demVermögensschadenhaftpflicht- versicherer beachten. Listenichtabschließend Quelle:RechtsanwaltAlexanderPfisterer-Junkert,BKLFischerKühne+Partner 250 Millionen Euro beträgt die Differenz der Nettoinventarwerte der Fonds der DF zwischen 2023 und 2024. 210 fondsprofessionell.de 3/2026 SACHWERTE Deutsche Finance FOTO: © BEMK RECHTSANWÄLTE PARTGMBB, MONIKA WBRA I BKL_RECHTSANWÄLTE Daniel Blazek, BEMK Rechtsanwälte: „Ich habe schon Vermittler erfolgreich verteidigt, die deutlich weniger in der Hand hatten.“ Alexander Pfisterer-Junkert, BKL: „Ein schlechter Verlauf oder selbst ein Totalverlust begründet noch keine Haftung des Vermittlers.“
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