FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2026

Sonderbeauftragter Mitte Juni dieses Jahres hat die Finanzaufsicht Bafin ange- ordnet, dass die KVG Aus- künfte erteilen und Unterlagen vorlegen muss, damit sich die Bafin „ein eigenes Bild von der Ordnungsmäßigkeit der Ver- waltung geschlossener Publi- kumsfonds verschaffen“ kann, wie es in einer Mitteilung der Bafin hieß. Außerdem hat die Bafin einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Aufgabe hat, die Erfüllung der Anordnung zu überwachen. „Die Bestel- lung eines Sonderbeauftragten durch die Bafin ist ein ver- gleichsweise scharfes Schwert und darf als Zeichen gedeu- tet werden, dass die Bafin auf nicht unerhebliche Unregel- mäßigkeiten gestoßen ist“, sagt Rechtsanwalt Christian Con- reder, Praxisgruppenleiter Ban- king & Finance bei der Bera- tungsgesellschaft Rödl. Grundsätzlich sei ein Sonderbeauftrag- ter nach Paragraf 40b KAGB zur Einsicht- nahme in alle Unterlagen und Abläufe der Gesellschaft berechtigt, erklärt Con­ reder, und „er hat direkte Auskunftsan­ sprüche gegenüber Geschäftsleitern, Auf- sichtsorganmitgliedern und Beschäftigten“. Die Deutsche Finance nimmt auf Anfrage der Redaktion zur Anordnung der Bafin wie folgt Stellung: „Anlass sind unterschiedliche Auffassungen über den Umfang von Informationen zu einzelnen Sachverhalten. Auf den ordnungsgemä- ßen Fortgang des Geschäftsbetriebs hat dies keine Auswirkungen. Die laufende Verwaltung der ver- antworteten Fonds wird mit der gebotenen Sorgfalt fort- geführt.“ Fondsinsolvenz Anfang September hat das Amtsgericht München ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des „DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II“ eröffnet und Rechtsanwalt Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Rund 1.200 Anleger hatten 2021 insgesamt 58 Millionen US-Dollar in diesen Fonds investiert. Der Schritt kam nicht unerwartet.Drei Wochen zuvor hatte die Geschäftsführung des Fonds in einem Anlegerschrei- ben darüber informiert, dass für das einzige Objekt, an dem der Fonds über eine mehr- stöckige Eigentümerstruktur » Vermittler sollten keine vorschnellen Zugeständ- nisse abgeben. « Alexander Pfisterer-Junkert, BKL Völlig veraltete Berichtslage Datum der jüngsten Jahresberichte der Deutsche-Finance-Fonds Fonds Prospekt von Status Jüngster Jahresbericht 1 PPP Fund 2006 gelöscht 2 2019 AGP Fund I 2008 aktiv 2023 AGP Fund II 2009 aktiv 2023 AGP Fund III 2011 aktiv 2023 IPP Fund I 2011 in Liquidation 3 2022 AGP Fund IV 2012 aktiv 2023 IPP Fund II 2012 in Liquidation 4 2023 DF PERE Fund I 2014 in Liquidation 5 2023 DF Portfolio Fund I 2014 aktiv 2023 DF Private Fund I 2015 aktiv 2023 DF Private Fund 11 2017 aktiv 2023 DF Private Fund 12 2017 aktiv 2023 DF Investment Fund 13 2018 aktiv 2023 DF Investment Fund 14 2019 aktiv 2023 DF Investment Fund 15 2019 gelöscht 6 2021 DF Investment Fund 16 2020 aktiv 2024 DF Investment Fund 19 2020 aktiv 2023 DF Investment Fund 17 2021 aktiv 2024 DF Investment Fund 18 2021 aktiv 2023 DF Investment Fund 20 2022 aktiv 2023 DF Investment Fund 21 2022 aktiv 2023 DF Investment Fund 22 2023 aktiv 2023 DF Investment Fund 23 2023 aktiv 2024 DF Investment Fund 24 2024 aktiv 2024 1 lautDeutsche-Finance-Website,Stand3.9.2026| 2 12.12.2020| 3 seit2/2020| 4 seit1/2021| 5 seit1/2021| 6 23.8.2024 fondsprofessionell.de 3/2026 209 FOTO: © TILP, RÖDL&PARTNER Christian Palme, Tilp: „Nach einfacher Rechnung müssten 1,09Milliarden Euro in den Büchern der KVG für das Geschäftsjahr 2024 stehen.“ Christian Conreder, Rödl: „Die Bestellung eines Sonderbeauftragten durch die Bafin ist ein vergleichsweise scharfes Schwert.“

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