FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2026
geben neun von zehn Zielgruppenkunden an, dass ihnen ein Berater fehlt, der kon- zeptionell die gesamte Finanz-, Vorsorge- und Familiensituation analysiert“, legt Perschke den Finger in die Wunde (siehe Tabelle vorige Seite). Der Titel „Ruhestandsplaner“ ist nicht geschützt. Jeder Berater kann also jederzeit mit der Arbeit in diesem Bereich einstei- gen. Eine Ausbildung ist nicht nötig, eine Zusatzqualifikation aber auf jeden Fall angeraten. Going Public bietet beispiels- weise den Studiengang „Zertifizierter Spezialist für Ruhestandsplanung (FH)“ an. Ruhestandsplaner erhalten ihre Ver- gütung entweder über ein Honorar für die Beratung oder durch eine Provision aus den vermittelten Produkten, unter Anrechnung des eventuell verhandelten Honorars. Hilfe aus dem Netzwerk Der Berater wird somit selbst zum zen tralen Baustein der Lebensberatung für seine Kunden – im Netzwerk mit exter nen Experten wie Steuerberater, Rechts anwalt und Notar könnte der Versi cherungsmakler oder Finanzanlagenver mittler über eine Zusatzqualifikation die Ruhestandsplanung managen. Hinter- grund: Ein Versicherungsmakler darf nur im Zusammenhang mit Versicherungen und Betriebsrenten Rechtsberatung aus- üben. Auf anderen Gebieten wie Immo- bilien, Kapitalanlagen oder Verfügungen, Vollmachten und Nachlass sollte er aber nicht selbst zu Ende beraten, sondern sei- ne Kunden sensibilisieren und an Spezia- listen aus seinem Netzwerk weiterleiten. Ein solches Netzwerk kann auch zu neuen Produkten führen. „Für vermögende Anleger bietet sich ein Wertpapierdepot imVersicherungsmantel an, um die recht- liche und steuerliche Behandlung des Ver- mögens zu verbessern“, sagt Stefan Bräh- ler, Geschäftsführer des auf Ruhestands- und Nachfolgeplanung spezialisierten Beratungshauses Confidema in Oberursel. „Gewinne und Ausschüttungen innerhalb des Vertrags werden dann nicht besteuert, Umschichtungen lösen keine Abgeltung- steuer aus, auch die Vorabpauschale ent- fällt“, so der Experte. Diese Steuerstun- dung verstärkt den Zinseszinseffekt. „Der eigentliche Hebel entsteht aber erst in Kombination mit der steuerfreien Aus- zahlung im Erbfall“, betont Brähler. Alles gehe abgeltungsteuerfrei an die in der Police festgelegten Kinder, Enkel oder andere Personen über, ohne dass Erben zustimmen müssen – der Versicherungs- mantel als Alternative zum Vermächtnis. „Möglich ist auch die Übertragung zu Lebzeiten: Großeltern können den Vertrag zum Beispiel an Enkel verschenken und sich dabei ein Mitspracherecht vorbehal- ten, wofür das Vermögen verwendet wer- den darf“, sagt der Experte, der auch als Testamentsvollstrecker arbeitet. Unterm Strich werde damit die automatische Dop- pelbelastung durch Erbschaftsteuer und Abgeltungsteuer im Depot vermieden. Bei den Kosten komme es immer auf Tarif, Volumen und Anlagestrategie an. „Ein Tarif über 250.000 Euro Vermögen mit Umsetzung der Anlagestrategie durch einen Vermögensverwalter kostet etwa 0,6 Prozent pro Jahr“, sagt Brähler. Der Versicherungsmantel bringt den Erben in einem einfachen Beispiel ein Plus von 75.000 Euro (siehe Musterrechnung links). Kostenbewusste Anleger könnten aber auch einen Standardtarif mit einem „Weltportfolio“ bekommen, bei dem die Kosten nur halb so hoch seien. DETLEF POHL FP Police im Vorteil Musterrechnung: Der Anleger investiert 250.000 Euromit einer annualisierten Rendite von sechs Prozent. Was bleibt 20 Jahre später den Erben bei einemErbschaftsteuersatz von 19 Prozent (ohne individuelle Freibeträge)? Die folgende Rechnung illustriert den Fall. Bankdepot Investmentpolice Startkapital 250.000€ 250.000€ JährlicheRendite (Buy andHold) 6,0%p.a. 5,4%p.a. (nach 0,6%Kosten) Brutto-Endwert nach 20 Jahren (gerundet) 800.000 € 716.000 € Erbschaftsteuer (19%) –152.000€ –136.000€ Abgeltungsteuer (26,375%auf Erträge) –145.000€ (keine Einkommen-/ Abgeltungsteuer) Erbe (netto) 505.000€ 580.000€ Quelle:Confidema 364 fondsprofessionell.de 3/2026 VERTRIEB & PRAXIS Ruhestandsplanung FOTO: © WUNDERBILD I CONFIDEMA » Der eigentliche Hebel ist die steuerfreie Auszahlung im Erbfall. « Stefan Brähler, Confidema
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