FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2026

angeben. Zuvor galt dies nur für Fonds, die in einemVersicherungsmantel ruhten. Das KapMuG-Verfahren könnte Tilp- Anwalt Christian Herrmann zufolge trotzdem noch in diesem Jahr eröffnet werden. „Es dürfte insbesondere für diejenigen Anleger geeignet sein, die infolge der Rückgabe ihrer Anteile einen Verlust aufgrund des geringeren Rück­ gabewerts im Vergleich zum ursprüngli- chen Erwerbskurs erlitten haben“, erklärt Herrmann. „Auch für Anleger, die ein rechtliches Vorgehen gegen die beratenden Volks- und Raiffeisenbanken scheuen, kann das Musterverfahren eine echte Alternative darstellen, die entstandenen Verluste von ZBI ersetzt zu bekommen“, so der Jurist. Die ZBI selbst äußerte sich auf Anfrage der „Wirtschaftswoche“ zurückhaltend: „Die neuerliche Klage erzeugt für uns kei- nen weiteren Druck“, teilt die KVG mit. Das Unternehmen wolle die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem anderen Verfahren um die Risi­ koeinstufung von offenen Immobilien- fonds im Dezember 2025 nämlich den EuGH angerufen. Das oberste europäische Gericht soll nun klären, ob solche Fonds aufgrund der dreimonatigen Bewertung in eine andere Risikoklasse eingestuft wer- den müssen oder nicht. Dafür müssen die Richter die PRIIPs-Verordnung auslegen. Bislang ist der EuGH noch nicht zu einer Entscheidung gekommen. Kein Einzelfall Aus Sicht der Kanzlei Tilp handelt es sich beim Uniimmo Wohnen ZBI nicht um einen Einzelfall. Viele offene Immo- bilienfonds gäben den Gesamtrisikoindi- kator höchstens mit 3 statt mit der Klassi- fizierung von 6 an. „Der vom Landgericht für zulässig erachtete Musterverfahrensantrag beschäf- tigt sich mit grundsätzlichen Fragen rund um Schadenersatzansprüche bei offenen Immobilienfonds“, sagt Anwalt Palme. „Entsprechend könnte dieses Verfahren für Schadenersatzansprüche bei vielen weiteren offenen Immobilienfonds rele- vant sein“, glaubt er. Sollte es zu einem KapMuG-Verfahren kommen, gingen Anbieter solcher Son- dervermögen tatsächlich brenzligen Zei- ten entgegen – wenn auch erst in ferner Zukunft. ANDREA MARTENS FP KapMuG in Kürze: Das Wichtigste im Überblick Das Gesetz: DasKapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist in seiner ersten Fassung im August 2005 in Kraft getreten. Hin- tergrundder Einführungwaren rund 16.000 gleich gelagerte Verfahren von Aktionären gegen die Deutsche Telekom.NachverschiedenenÄnde- rungen hat der Deutsche Bundestag am 13. Juni 2024 eine grundlegende Reform des Gesetzes verabschiedet. Das neueKapMuG trat am20. Juli 2024 in Kraft. Die Gründe: Ein KapMuG-Verfahren kommt infrage, wenn eine Vielzahl von Anlegern Scha- denersatzansprüche aufgrund von mutmaß- lich falschen, irreführenden oder unterlassenen KapitalmarktinformationeneinesUnternehmens geltendmacht. Klagebefugnis: Klagebefugt sindprivateund institutionelleAnle- ger sowie Firmen. Sie müssen sich von einemAnwalt vertreten lassen. Voraussetzung: Für die Bean- tragung eines KapMuG-Verfahrens muss dem zuständigen Landgericht ein erster Kläger genannt werden. Innerhalb von sechsMonatenmüssensichneunweitereKläger mit gleich gerichteten Ansprüchen finden. Das Verfahren: Sind alle Voraussetzun- gen erfüllt, kann das Oberlandesgericht (OLG) einen Musterkläger bestimmen und das Verfah- ren eröffnen. Bundesweit werden weitere Kla- gen mit identischem Inhalt ausgesetzt, in denen der Kläger oder der BeklagteeinenAntragauf ein KapMuG-Verfahrengestellthat.IndenAusgangs- verfahren, indenenkein Musterverfahrensantrag gestellt wurde, kann nach Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses nur noch der Kläger einen Aussetzungsantrag stellen. Neue Klagen sind nicht möglich. Das OLG prüft während des Verfahrens die im Vorlagebeschluss des Land- gerichts aufgeführten Feststellungsziele. Das Urteil: Ergeht ein Urteil zugunsten des Musterklägers, so besagt dieses lediglich, dass die Feststellungsziele erfüllt sind. Es sagt aber nichts über die Höhe des Anspruchs auf Scha- denersatz aus. Die unterlegene Beklagte kann allenKlägerneinenVergleichanbieten. Geschieht das nicht, muss jeder einzelne Kläger vor dem zuständigen Landgericht seinen individuellen Schadenersatzanspruch geltend machen, was aber nicht schwierig ist, da Entscheidungen in einemKapMuG-Verfahren richtungweisend sind. CO 2 DORA DigitalOperational ResilienceAct Zertifikat ELTIF European Long-Term Investment Fund. 2.0 CO 2 § € § 430 fondsprofessionell.de 3/2026 STEUER & RECHT Offene Immobilienfonds FOTO: © RÖDL& PARTNER » KapMuG-Verfahren ziehen sich oft über Jahre hin. « Christian Conreder, Rödl

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