Die Bafin fürchtet sich nicht vor ihrer neuen Funktion, die sie nach einer Übernahme der Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Berater zum 1. Januar 2021 einnehmen würde. Die Vorbereitungen seien auf einem "guten Weg". Es seien bereits 40 erfahrene Mitarbeiter aus den eigenen Reihen ausgemacht worden, die sich den künftigen Aufgaben widmen könnten. In der zweiten Jahreshälfte 2021 sollen weitere Mitarbeiter rekrutiert werden. Dies erklärte die Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht und Vizepräsidentin der Bafin, Elisabeth Roegele, bei der Sachverständigen-Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum geplanten Aufsichtswechsel am 27. Mai 2020.

Die Befragung durch die Abgeordneten war der vorerst letzte große Schlagabtausch unter Branchenexperten zum geplanten Gesetz für eine Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO auf die Bafin. Die Argumente, welche die Sachverständigen ins Feld führten, waren im Wesentlichen dieselben, mit denen sie sich bereits seit dem Bekanntwerden der konkreten Pläne für einen Aufsichtswechsel im Frühjahr 2018 immer wieder in Stellung bringen.

"Grundrauschen schlechter Beratung"
Die Verbraucherschützer nähmen schon seit Jahren ein "Grundrauschen schlechter Beratung" durch freie Finanzvermittler wahr, erklärte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Eine zentrale Aufsicht durch die Bafin sei notwendig, denn nur so hätten Verbraucher einen konkreten, unabhängigen Ansprechpartner für Produkt- und Vertriebsfragen. Immerhin seien die Industrie- und Handelskammern (IHKen), die derzeit in neun Bundesländern die Aufsicht führen, vielmehr Interessensvertreter der freien Vermittler und Berater als Kontrollbehörden. Auch aus organisatorischer Sicht sei ein Wechsel sinnvoll, da die Finanzmarktregulierung immer mehr auf europäischer Ebene stattfinde, und die IHken hier nicht eingebunden sind.

Auch der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Mattil unterstützte die Position der Regierung. Die Maßnahme des Gesetzgebers verschlechtere die Bedingungen für 34f-Vermittler und 34h-Berater in keiner Weise. Der Aufsichtswechsel sei auch nicht als "Bestrafung" für Fehlverhalten in der Vergangenheit zu verstehen. Er sei vielmehr eine Anpassung an die Erfordernisse und Gegebenheiten der Finanzmärkte, die sich nicht lokal, sondern national und zunehmend auch grenzüberschreitend abspielen würden. Ähnlich äußerten sich die Vertreter der Deutschen Kreditwirtschaft. Vor allem sei in der Aufsicht über freie Finanzprofis und Anlageberater bei Banken ein "Level Playing Field" zu schaffen, da sie im Großen und Ganzen denselben Aufgaben nachkämen.

Verbesserung der Aufsichtsqualität nicht belegt
Berater bei Banken und freie Vermittler übernähmen eben nicht dieselben Aufgaben, daher sei eine zweigteilte Aufsicht nach dem bisherigen Modell auch richtig, konstatierte hingegen Professor Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund. Eine Verbesserung der Aufsichtsqualität durch einen Kontrollwechsel hin zur Bafin sei "weder empirisch belegt noch überzeugend begründet". Das geplante Gesetz würde die Aufsicht erst recht zersplittern statt sie zu vereinheitlichen, da viele 34f-Vermittler gleichzeitig auch Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach Paragraf 34d GewO seien. In dieser Funktion würden sie unter der Kontrolle der IHken und der Gewerbeämter verbleiben.

Protest äußerte auch der Bundesverband deutscher Vermögensberater (BDV). Eine Selbstauskunft, die Vermittler anstelle des jährlichen Wirtschaftsprüfer-Testats künftig vorlegen sollen, würde die Qualität der Aufsicht eher verringern, sagte BDV-Vizechef Helge Lach. Rainer Kambeck vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) machte darauf aufmerksam, dass die dezentrale Aufsicht seit Jahren reibungslos funktioniere. Zu Missständen sei es nie gekommen. 

Bis zu 4.000 Euro jährlich
Mit ähnlichen Argumenten brachten sich auch die Vermittlerverbände AfW und Votum noch einmal in Position. Ein systemisches Fehlverhalten freier Berater und Vermittler ließe sich nicht erkennen, sagte Votum-Vorstand Martin Klein. Das Aufsichtsniveau sei bei kleineren Vermittlerbetrieben nicht geringer als im Bankenvertrieb, ein Kontrollwechsel mithin unnötig. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, wies erneut auf die Kosten hin, die eine Aufsichtsübertragung für freie Finanzprofis bringen würde. Statt mit jährlich 985 Euro, die im Gesetzentwurf veranschlagt sind, rechnet Wirth mit Kosten von bis zu 4.000 Euro.

Trotz aller Kritik hält die Bundesregierung eisern an ihrem Großprojekt Aufsichtswechsel fest. Auch über die kürzlich vom Bundesrat geäußerten Bedenken hat sich die Regierung in einer Gegenäußerung weitestgehend hinweggesetzt und lediglich eine Überprüfung der Kosten- und Personalkalkulation zugesagt. Sollte es bei dem aktuellen Zeitplan bleiben, so wird das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet. (am)