FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2026
genannt werden die diagnostische Kom- plexität psychischer Erkrankungen sowie die Schwierigkeit, bei psychischen Leiden einen exakten BU-Grad festzulegen. FuB sieht vor allem zwei Wege, um die Regu- lierungsdauer zu verkürzen: gezielt mehr qualifizierte Leistungsprüfer zu gewinnen und KI stärker in Regulierungsprozesse einzubinden. Dass fast 80 Prozent der Anträge posi- tiv beschieden werden, sei ein belastbarer Beleg dafür, dass berechtigte BU-Ansprü- che meist anerkannt werden. „Fast 60 Prozent der Ablehnungen erfolgen aus medizinischen Gründen – der versicherte BU-Grad wurde nicht erreicht“, sagt Franke. Häufig bleibe die Entscheidung des Versicherers aus, weil Versicherte die erforderlichen Nachweise nicht erbringen („Mitwirkungspflichten verletzt“) oder ihren BU-Antrag zurückziehen. Oft wür- den Leistungen verfrüht beantragt, um keine Fristen zu versäumen. Zudemwerde Berufsunfähigkeit mitunter mit vorüber- gehender Arbeitsunfähigkeit verwechselt, heißt es bei FuB. Besonders bemerkenswert ist der Befund zu Verweisungen und Umorga- nisation: Konkrete und abstrakte Ver- weisungen des Versicherers auf andere Tätigkeiten sowie verlangte Umorganisationen der Firma bei Selbstständigen kommen zusammen auf einen Anteil von lediglich 0,87 Prozent. Sol- che Ablehnungsgründe spie- len in der Leistungspraxis also eine untergeordnete Rolle und widerlegen ein verbreitetes Vorurteil, dass Verweisung ein gängiges Ablehnungsinstru ment der Versicherer sei. „Sinnlose Geschenke“ Häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind den Leistungsfällen zufolge psy- chische Leiden, gefolgt von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und Krebs (siehe Grafik nächste Seite). Ähnliche Ergebnisse hat das BU-Rating des Analysehauses Morgen & Morgen 2026 ergeben. Nicht jeder Krankheits- verlauf wird aber als BU-Fall anerkannt. Interessant ist die Verteilung der BU- Anerkenntnisse und -Ablehnungen bezo- gen auf die Erkrankung. Sie weicht zum Teil kräftig vom 80-Prozent-Durchschnitt ab (siehe Grafik Seite 241). Obwohl es für Post- und Long-Covid/VAC noch keine einheitliche Diagnostik gibt, haben 300 untersuchte Fälle mit dieser Diagnose mit rund 86 Prozent eine der höchsten Anerkennungsquoten, heißt es bei FuB. Da zeigten die Versicherer hohe Expertise. Zuletzt gab es einige Entwicklungen auf der Leistungsseite, die für Analysten nicht mehr nachvollziehbar sind. So ver- zichten erste Versicherer nun auf die kon- krete berufliche Verweisung im BU-Fall. Damit dürfte es zu mehr und schnelleren BU-Leistungen kommen (siehe FONDS professionell 3/2025, Seite 282). „Das überschreitet die Linie zwischen Versiche- rungsschutz und sinnlosen Geschenken an einzelne Versicherte“, kritisiert Franke. Daher hat FuB seine Ratingkriterien 2026 weiter verschärft. „Qualität in den Bedin- gungen allein reicht nicht mehr, Stabili- tät und Nachhaltigkeit sind eigenständi- ge Bewertungsdimensionen“, so Frankes Begründung. Wer heute eine BU-Police empfiehlt, müsse wissen, ob der Versiche- rer dahinter auch in zehn oder 20 Jahren noch das hält, was er heute verspricht. Schlanke Prüfung Ein strukturelles Problem des BU-Marktes sei der anhal- tende Preiswettbewerb. Ein- zelne Anbieter unterschritten die Durchschnittsprämie am Markt um 40 Prozent und mehr. Gleichzeitig wachse das Leistungsversprechen: Nach- versicherungsgarantien, AU- Bausteine und Zusatzoptionen würden ausgebaut, während die Risikoprüfung schlanker werde. Seltener angeforderte Arztberichte und verkürzte Abfragezeiträume erhöhten die aktuarielle Unsicherheit. fondsprofessionell.de 3/2026 239 FOTO: © STEFAN NEUENHAUSEN I FRANKE UND BORNBERG Hohe Anerkennung BU-Leistungspraxis nach Rentenhöhe Unabhängig von der Rentenhöhe: Diemeisten Anträge auf Berufsunfähig- keit kommen durch. Quelle:FrankeundBornberg(Stand05/26) % % % % % % Verteilung der Quoten in Prozent . bis . . bis . . bis . . bis . . bis . . bis . . bis . bis . bis bis Ablehnung Anerkennung 21 % 9 % 7 % 5 % 2 % 2 % 7 % 17,10 % 82,90 % 27,20 % 72,73 % 20,13 % 79,87 % » Steigende Regulierungsdauern im BU-Fall sind kein Kavaliersdelikt. « Michael Franke, Franke und Bornberg
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